In der Causa des angeblichen Verstoßes gegen die Ad-hoc-Meldepflicht des Verbund AG-Vorstandes kam die Finanzmarktaufsicht (FMA) jetzt mit ihrer Revision beim Verwaltungsgerichtshof durch, lese ich in „Die Presse“. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nun nochmals und abschließend zu klären, ob der Verbund ein Memorandum of Understanding (MoU) mit dem deutschen Energiekonzern E.ON AG (wie ich dir berichtete) melden hätte müssen.
Bereits 2014 hatte die FMA Strafen gegen den Vorstandsvorsitzenden Wolfgang (Anzengruber) und drei Vorstandskollegen in Höhe von 40.000 Euro ausgesprochen. Wolfgang und seine Kollegen hatten stets bestritten, gegen die Ad-hoc-Meldepflicht verstoßen zu haben und zwischenzeitlich vom BVwG eine Strafaufhebung erwirkt.