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Neues Börsegesetz: Delisting wird ab 2018 möglich

Insider Nº100 / 17 18.4.2017 News

Mit dem neuen „Börsegesetz 2018“ wird das Delisting neu geregelt. Im Entwurf des Finanzministeriums (hat mir ein Whistleblower zugespielt) wird erstmals börsenotierten Emittenten die Möglichkeit eines freiwilligen Rückzugs von der Wiener Börse gegeben. Die  Delistingmöglichkeit war bis jetzt im Amtlichen Handel (wird künftig mit dem Gergelten Freiverkehr zusammengelegt) nicht möglich. Ich finde es begrüßenswert, dass Delistings (der Entwurf ist bis 24. April 2017 in Begutachtung) künftig klare Regeln haben werden. Problematisch ist, dass bereits eine Mehrheit von 50 Prozent plus eine Aktie einen entsprechenden Antrag stellen und durchsetzen kann. Da die Mehrzahl der österreichischen Gesellschaften von einem starken Kernaktionär bestimmt wird, gibt es eine ständige Bedrohung eines Delistings.

Das wird Auswirkungen auf den Streubesitz haben, für den die Handelbarkeit wertbestimmend ist. „Viele Fonds müssten verkaufen oder würden nur bei einem entsprechenden Abschlag für dieses Risiko österreichische Aktien kaufen“, meint Anlegerschützer Wilhelm Rasinger. Die neuen Vorschriften treten ab 3. Jänner 2018 in Kraft.

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