Verfasst am 21.01.2011 um 13:05, Autor: APA
Meinl Bank beruft Gläubigerversammlung für Atrium-Anleihe ein
Schlammschlacht geht weiter - Geldhaus: Atrium ist Zahlungsverpflichtungen bei Bond nicht nachgekommen - Immofirma sieht Ablenkungsmanöver
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Die Schlammschlacht zwischen der Meinl Bank und der Meinl-European-Land-Nachfolgegesellschaft Atrium geht weiter. Das mit tausenden Klagen von mutmaßlichen MEL-Geschädigten konfrontierte Geldhaus will offenbar erreichen, dass sich Atrium an den Vergleichen der Bank mit Kleinanlegern beteiligt. Um den Druck auf die Jersey-Gesellschaft zu erhöhen, fährt die Bank jetzt neue Geschütze auf.In ihrer Funktion als Treuhänderin für Atrium-Anleihen beruft das Kreditinstitut für 7. Februar Gläubigerversammlungen ein. Der Grund: Man habe über einen Investor Kenntnis erlangt, dass Atrium im Zusammenhang mit einer 20-Mio.-Euro-Wandelschuldverschreibung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sei.

Dies habe gemäß Anleihebedingungen ein sogenanntes "Event of Default" ausgelöst - die Wandelanleihe "zuzüglich Zinsen ist damit unverzüglich fällig geworden", ließ die Meinl Bank in einer Aussendung am Freitag wissen. Eine entsprechende Erklärung an Atrium sei übermittelt worden.

Atrium konterte prompt: Das ganze sei ein Ablenkungsmanöver von den wirklich relevanten Angelegenheiten, die im April 2009 wegen einer Reihe von Vorwürfen zur vorübergehenden Festnahme von Julius Meinl geführt hätten, hieß es am Freitag in einer Atrium-Aussendung, die das morgige Datum (22. Jänner) trägt. Ein Meinl-Bank-Sprecher wies dies gegenüber der APA wiederum als "Polemik" zurück, die Festnahme von Julius Meinl stehe in keiner Weise "mit der konkreten Fehlleistung von Atrium in Verbindung, einen Bond nicht bedient zu haben."

Aus Sicht der Meinl Bank berechtigt ein "Cross Default" zu einer vorzeitigen Kündigung aller Publikumsanleihen, bei denen die Meinl Bank die Treuhänderfunktion innehat. Insgesamt gehe es um Bonds in der Höhe von 283,1 Mio. Euro.

Als Treuhänderin kann die Meinl Bank die Schuldverschreibungen freilich nicht selbst frühzeitig fällig stellen - das müssten die Gläubiger, laut Sprecher institutionelle Investoren aus dem In- und Ausland, tun. Genau aus diesem Grund hat das Geldhaus "im Interesse der Gläubiger" für Anfang Februar für alle Publikumsanleihen Gläubigerversammlungen in Wien einberufen. "Sollte Atrium einer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, können die Anleihegläubiger den Treuhänder mit der Verwertung der zugrundeliegenden Sicherheiten, also Immobilien, beaufragen", schreibt die Bank. Sollten die Anleihegläubiger tatsächlich beschließen, dass Atrium vorzeitig rückzahlen muss, könnte dies das Jersey-Unternehmen ins Strudeln bringen.

Atrium hat dazu wieder einmal eine konträre Rechtsmeinung und hat "gestern in der Früh", wie es in ihrer heutigen Aussendung heißt, am English High Court eine Klage gegen die Meinl Bank eingebracht. Das Gericht solle feststellen, dass es sich bei einem Brief der Liechtensteiner Centrum Bank vom 18. Jänner namens eines ungenannten Klienten nicht um eine gültige "Anzeige der Nichterfüllung" handle. Atrium sieht sich deshalb nicht verpflichtet, Zahlungen für den Bond oder Zinsen darauf zu leisten.

Atrium beruft sich auf seine im Sommer 2010 in London eingebrachte 2 Mrd. Euro schwere Klage gegen die Meinl Bank. Laut englischem Recht könnten alle Zahlungen an die Bank gegengerechnet werden, da die Klagssumme den Wert der Bondsummen übersteige und tilge.

Die Zinszahlungen für die anderen Anleihen blieben davon unbeeinflusst.

Die 20-Mio.-Anleihe ist Teil jener 280 Mio. Euro, die die Meinl Bank 2008 für die Auflösung der Managementverträge zwischen der ehemaligen MEL und der Meinl Bank bzw. deren Tochter Meinl European Real Estate Ltd. (MERE) kassiert hat. Von den 280 Mio. Euro flossen 160 Mio. Euro in cash, 80 Mio. Euro als Wandelanleihe (Zinssatz 10,75 Prozent) und 40 Mio. Euro in Form von MEL-Zertifikaten.

Die Meinl Bank hat die Atrium-Milliardenklage ihrerseits mit einer 1,2-Mrd.-Euro-Klage quittiert. Außerdem will das Kreditinstitut sämtliche Klagen von MEL-Anlegern, deren Ansprüche es sich im Zuge von Vergleichen abtreten ließ, an Atrium weiterreichen. Bankchef Peter Weinzierl erwägt laut "WirtschaftsBlatt" sogar, sich mit Advofin zusammenzutun - obwohl zwischen dem Prozessfinanzierer und dem Geldhaus noch zahlreiche Verfahren laufen. Weinzierl möchte nämlich in den nächsten Wochen im Namen der Anleger weitere Klagen gegen Atrium einbringen, da sich aufgrund des Ausräumens der Gesellschaft der Aktienkurs der Atrium-Papiere nicht erhole. 


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