Donnerstag, 23.05.2013 - aktualisiert um 22:51 MEZ
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Verkaufsverfahren für die TLG Immobilien GmbH und die TLG Wohnen GmbH begonnen und Investoren zu Geboten bis zum 16. April für diese ehemaligen Treuhand-Unternehmen aufgefordert. Die TLG-Gruppe mit insgesamt 326 Mitarbeitern und Hauptsitz in Berlin ist nach BMF-Angaben das führende Immobilienunternehmen in Ostdeutschland. Transaktionsberater in dem Privatisierungsverfahren, das 2012 abgeschlossen werden soll, ist Barclays Capital.

Der Bund sehe das derzeitige Marktumfeld als "günstig" an, hieß es in Ministeriumskreisen. "Wir gehen davon aus, dass sich nicht nur deutsche, sondern auch ausländische Investoren stark dafür interessieren", sagte ein mit der Angelegenheit vertrauter hochrangiger BMF-Beamter. Jedoch sollten keine Bewerber akzeptiert werden, "die nur die schnelle Mark machen" und die Unternehmen zerschlagen wollten. Vielmehr solle der Verkauf auf langfristige Entwicklung und Bestandserhaltung ausgerichtet sein.

Den angestrebten Privatisierunsgerlös wollte der Beamte nicht benennen. Der Bund hat im Haushalt 2012 insgesamt Privatisierungserlöse von 5,1 Milliarden Euro eingeplant.

Das Finanzministerium hatte im Juli 2011 entschieden, die TLG Immobilien zu veräußern, deren Alleingesellschafterin seit 1995 die Bundesrepublik Deutschland ist. Im Geschäftsjahr 2010 erzielte das 1991 als Tochter der Treuhandanstalt gegründete Unternehmen einen Umsatz von 234,5 Millionen Euro und einen an den Bund ausgeschütteteten Gewinn von 20 Millionen Euro.

Um den Verkauf zu erleichtern, war Anfang 2012 das Wohnimmobilienportfolio von rund 11.500 Einheiten in die neue Tochtergesellschaft TLG Wohnen übertragen worden. Investoren sollen so wahlweise für die gesamte Gruppe oder separat für die beiden Einzelgesellschaften bieten können.

Ein erster Anlauf zur Veräußerung war 2008 auf Grund der damals beginnenden Finanzkrise abgebrochen worden. Die Bundesregierung ist verpflichtet, sich von den Beteiligungen zu trennen, da an beiden Gesellschaften kein "wichtiges Bundesinteresse" im Sinne der Bundeshaushaltsordnung mehr besteht.

-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires

+49 (0)30 2888 4118, andreas.kissler@dowjones.com
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Verfasst am 14.03.2012 um 10:18, Autor: dj
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