Dt Post muss weniger Beihilfe zahlen als zunächst befürchtet
Deutsche Post AG

Mit dieser Zahlungsaufforderung, der das DAX-Unternehmen sofort nachkommen will, setzt die Regierung eine Entscheidung der Europäischen Kommission vom Januar 2012 um. Diese hatte entschieden, dass die Bundesnetzagentur bei der Bewilligung von Portopreisen Fehler gemacht habe. Sie habe Belastungen aus Beamtenpensionen berücksichtigt und damit rechtswidrige Beihilfen gezahlt.
Die Kommission hatte die Höhe der strittigen Beihilfen seinerzeit nicht festgesetzt, sondern nur eine Spanne zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro genannt. Die genaue Berechnung hatte sie der Bundesregierung auferlegt.
Regierung und Deutsche Post haben bereits Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission beim Europäischen Gericht eingelegt. Das Unternehmen hatte die Entscheidung als nicht nachvollziehbar bezeichnet. Außerdem entbehre sie jeglicher Grundlage, da in dem Verfahren von der Kommission schon früher geprüfte Sachverhalte erneut aufgegriffen worden seien. Mit diesen Sachverhalten sei die Kommission in einem vergleichbaren Verfahren aufgrund einer Klage der Post im September 2010 bereits unterlegen.
Die Deutsche Post bezeichnet ihre Liquidität trotz der Zahlung weiterhin als solide.
- Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires;
+49 (0) 40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.com
Empfehlen
Matrix Schnellsuche
| 20,195 EUR | +0,02% |
ANZEIGE








































