Dienstag, 21.05.2013 - aktualisiert um 08:01 MEZ
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Deutsche Lufthansa AG
Das Frankfurter Arbeitsgericht hat eine Schadensersatzklage von vier Fluggesellschaften gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) zurückgewiesen. Für die Gewerkschaft ist das Urteil ein wichtiger Etappensieg, denn auch in anderen Tarifauseinandersetzungen drohen ihr Schadensersatzforderungen, die im Extremfall sogar ihre Existenz gefährden könnten. So erwägen nach dem jüngsten illegalen Streik der Mitarbeiter auf dem Vorfeld und in der Verkehrszentrale des Frankfurter Flughafens etwa der Flughafenbetreiber Fraport und die Lufthansa Schadenersatzklagen gegen die GdF.

In dem am Dienstag verhandelten Fall hatten vier Fluggesellschaften die Gewerkschaft wegen eines legalen Sympathiestreiks von Fluglotsen am Stuttgarter Flughafen im Jahr 2009 auf insgesamt rund 32.500 Euro verklagt. Damals waren 22 organisierte Tower-Fluglotsen in den Ausstand getreten. Sie wollten ihre bereits seit einem Monat streikenden Kollegen auf dem Vorfeld und in der Verkehrszentrale unterstützen. Das Gericht wies die Klage gegen dieses Vorgehen nun aber zurück. Ganz vom Tisch ist die Sache für die GdF damit nicht: Das Gericht ließ eine mögliche Berufung der Fluggesellschaften Lufthansa, Germanwings, Tuifly und Air Berlin zu.

Das Gericht urteilte, die klagenden Fluggesellschaften seien durch den Unterstützungsstreik der Fluglotsen weder in ihrem Recht verletzt worden noch habe die Gewerkschaft schuldhaft gehandelt. Entstandene Schäden der klagenden Fluggesellschaften seien, solange es sich um übliche oder unvermeidbare Folgewirkungen des Arbeitskampfes handele, grundsätzlich hinzunehmen, hieß es in der Begründung des Urteils.

Selbst wenn der Unterstützungsstreik der Fluglotsen und der Hauptstreik der Mitarbeiter in der Verkehrszentrale und auf dem Vorfeld rechtswidrig gewesen wäre, hätte die GdF in diesem speziellen Fall "von der Rechtmäßigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen ausgehen dürfen", teilte das Gericht weiter mit. Es sei zu vermeiden, dass durch das Aufbürden von Haftungsrisiken auf Gewerkschaften in solchen Fällen "eine Lähmung der Entwicklung des sozialen Lebens eintreten könne".

Die GdF begrüßte das Urteil. "Ich bin mit der Klageabweisung sehr zufrieden und fühle mich durch das Urteil gestärkt," sagte Sprecher Matthias Maas. Allerdings bezeichnete er das Urteil des Frankfurter Arbeitsgericht noch nicht als Ende des Ringens mit den deutschen Fluggesellschaften. "Ich gehe davon aus, dass wir uns in der Berufung wiedersehen," erwartet Maas. "Irgendwann auch vor dem Bundesarbeitsgericht."

Die Fluggesellschaften wollten sich noch nicht zu einer möglichen Berufung äußern. Lediglich Air Berlin kommentierte das Urteil und zeigte sich über den Ausgang der Klage "enttäuscht". Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft forderte den Gesetzgeber auf, die Rechte Dritter im Arbeitskampf zu stärken. "Streiks dürfen keine Folgen für unbeteiligte Dritte haben," sagte Sprecherin Sabine Teller. Sie würden momentan "stets zu Lasten von Gästen und Airlines" gehen, denen Kosten in Millionen-Euro-Höhe entstehen.

Die GdF hält den Schaden von Dritten bei Arbeitskämpfen dagegen für unausweichlich. "Streiks werden immer auch zu Lasten von unbeteiligten Dritten gehen," sagte Maas.

Mitte August geht das Ringen der Gewerkschaft mit den Fluggesellschaften in die nächste Runde. Dann geht es um eine Schadensersatzklage der Lufthansa, Air Berlin und Ryanair. Die Fluggesellschaften hatten die GdF wegen der Ankündigung eines legalen Streiks bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) auf 3,2 Millionen Euro Schadensersatz verklagt.

In den Prozessen zwischen der GdF und den Fluggesellschaften geht es um mehr als Schadensersatz. Die Gerichte entscheiden vielmehr über die Möglichkeiten von Gewerkschaften in künftigen Arbeitskämpfen. Würde die Gewerkschaft am Endes des gerichtlichen Kampfes unterliegen, wäre ihre Position erheblich geschwächt, sagte Professor Matthias Jacobs von der Bucerius Law School. Streiks hätten in aller Regel Auswirkungen auf Dritte. Wenn diese bei rechtmäßigen Streiks Schadensersatz von der streikführenden Gewerkschaft verlangen könnten, würden sich die finanziellen Risiken eines Streiks vervielfachen, fügte er hinzu.

Falls die GdF am Ende eine Niederlage hinnehmen müsste, hätte das Signalwirkung: Gewerkschaften würden künftig weniger streiken, sagte Arbeitsrechtsexperte Jacobs, besonders im Bereich Verkehr und Daseinsvorsorge. Ein entsprechendes Urteil wäre "aus meiner Sicht sensationell - für mich allerdings im negativen Sinne," sagte Jacobs.

Bisher würden Schadensersatzansprüche gegenüber Gewerkschaften weitgehend in den jeweiligen Tarifverträgen ausgeschlossen. Deshalb kämen sie bisher auch kaum vor, sagte Professor Richard Giesen von der Ludwig Maximilians-Universität München. Schadenersatzansprüche von Dritten könnten in Tarifverträgen allerdings nicht ausgeschlossen werden und seien deshalb für Gewerkschaften wesentlich gefährlicher.

-Von Hans Bielefeld und Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires;

+49-(0)69-29725-111, unternehmen.de@dowjones.com
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Verfasst am 27.03.2012 um 11:17, Autor: dj
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