Causa Immofinanz - Gericht hält Haftung der KPMG für nicht verjährt
Stellung des Abschlussprüfers mit Sachverständigen vergleichbar - Deshalb gelten Verjährungsfristen des ABGB - KPMG wird berufen - "Wiener Zeitung"
Immofinanz AG
Etappensieg für Anlegeranwälte in der Causa
Immofinanz. Eine Richterin am Wiener Handelsgericht hält
Haftungsansprüche gegen die Immofinanz-Wirtschaftsprüfungskanzlei
KPMG für "nicht verjährt". Beim Schadenersatzverfahren geht es um den
Vorwurf der sorgfaltswidrigen Pflichtverletzung zum Nachteil eines
Immofinanz-Anlegers durch die Erteilung eines Bestätigungsvermerkes,
was von der KPMG bestritten werde, berichtet die "Wiener Zeitung"
(Freitagausgabe).
"Die Stellung des Abschlussprüfers ist mit der eines Sachverständigen zu vergleichen, der damit rechnen muss, dass ein Gutachten auch anderen Personen als dem Besteller (Immofinanz) zu Kenntnis gelangt und Grundlage ihrer Disposition bilden wird", heißt es laut Zeitungsbericht in dem Zwischenurteil, das Anwalt Michael Poduschka erstritten hat.Und weiter: "Der Abschlussprüfer muss damit rechnen, dass der Bestätigungsvermerk von der Gesellschaft zur Darstellung der Richtigkeit ihres Jahresabschlusses verwendet wird, sodass ihn Schutzpflichten zugunsten potenzieller Kapitalgeber der Gesellschaft treffen, wenn für deren Disposition der Bestätigungsvermerk erkennbar eine Entscheidungsgrundlage darstellt."
Da aber das Verhältnis zwischen dem Aktionär und dem Abschlussprüfer nicht unter das Unternehmensgesetzbuch falle, gelte die Verjährungsfrist nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBB): Das sind drei Jahre ab Schadenskenntnis.
Die KPMG wird berufen. "Es geht um eine Grundsatzfrage, die durch Musterprozess beim Obersten Gerichtshof geklärt werden soll", so KPMG-Anwalt Karl Pistotnik zur Zeitung.
In der Causa Immofinanz wollen die Anlegeranwälte Michael Poduschka, Andreas Köb und Benedikt Wallner wie berichtet die Wirtschaftsprüfer der KPMG für die hohen Verluste ihrer Mandanten haftbar machen. Die Anwälte schlugen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor, einen Verjährungsverzicht abzugeben, dann könne man einzelne Musterverfahren führen. Weil KPMG das nicht tat, wollten sie zu den bestehenden Klagen hunderte weitere einbringen. "Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die KPMG keinen Verjährungsverzicht abgibt", sagte Poduschka im Herbst des Vorjahres laut "OÖN". Die Republik und die Prüfer von Deloitte hätten das getan. Offensichtlich habe KPMG Angst davor, wie das Strafverfahren ausgeht. Es werde auch gegen die KPMG ermittelt, so der Anwalt.
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