"Dragon FX"-Verfahren - Aviso Zeta erfreut über OLG-Wien-Entscheidung
Immofinanz-Tochter spürt "Rückenwind in hunderten Verfahren wegen Fehlberatungen Dritter" - Vorstand: Thema wohl bald endgültig zu unseren Gunsten entschieden
Immofinanz AG
Die Immofinanz-Tochter Aviso Zeta AG, Bad Bank der
früheren externen Immofinanz-Managementgesellschaft Constantia
Privatbank (CPB), sieht sich in den Anlegerverfahren um das
Garantieprodukt "Dragon FX Garant" durch eine neue Entscheidung des
Oberlandesgerichts (OLG) Wien bestätigt, mit der einer Berufung der
Aviso Zeta gegen eine Entscheidung des Handelsgerichts (HG) Wien
Folge gegeben wurde. Damit werde zum wiederholten Male die
Rechtsansicht der Aviso Zeta ausdrücklich bestätigt, wonach der
ehemaligen Bank externe Anlage- und Vermögensberater wie etwa AWD
nicht zurechenbar seien, so die Immofinanz-Tochter am Freitag.
Damit erhalte man "Rückenwind in hunderten Verfahren", in denen Kläger Ansprüche gegen Aviso Zeta wegen "Fehlberatungen Dritter" geltend machen, erklärte Aviso-Zeta-Vorstandsdirektor Stefan Frömmel in einer Aussendung. Schon davor gab es mehrere Entscheidungen bzw. Gerichtsgutachten, etwa von OGH und HG Wien, zugunsten Aviso Zeta.Infolge dieser "gefestigten Rechtslage" hätten die Kläger und Klagevertreter bereits überwiegend das Angebot zu einer außergerichtlichen gütlichen Beendigung der Dragon-FX-Garant-Verfahren angenommen. "Das Thema wird wohl bald endgültig zu unseren Gunsten entschieden sein", glaubt Frömmel.
In der gegenständlichen OLG-Wien-Entscheidung (5 R 295/11 f) heißt es laut Aussendung der Aviso Zeta unter anderem: "Bei Hinzutreten eines selbstständigen Vermögensberaters treffen die Depotbank keine zusätzlichen Aufklärungs- und Informationspflichten. Eine vom Vermögensberater vorgenommene Falschberatung ist der Beklagten (hier der Aviso Zeta; Anm.) nicht zurechenbar, da der Vermögensberater weder Verhandlungs- noch Erfüllungsgehilfe ist."
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