Samstag, 18.05.2013 - aktualisiert um 14:32 MEZ
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Immofinanz AG
Hat die ehemalige Constantia Privatbank (CPB) vor Mitte 2007 den Kurs von Immofinanz bzw. Immoeast manipuliert? Um diese Frage - Kernpunkt zahlreicher Anlegerverfahren - ist ein regelrechter Gutachterkrieg ausgebrochen. Der vom Wiener Handelsgericht bestellte Sachverständige Christian Imo hat im Oktober 2010 eine Expertise vorgelegt, laut der er keine "ausreichend wahrscheinlichen Anhaltspunkte" für einen Eingriff in die Kursentwicklung fand. Private, von Anlegerseite bestellte Sachverständige widersprachen dem vehement und kritisierten auch Imos Arbeitsweise. In einem neuen Ergänzungsgutachten hält Imo seine Entlastungsexpertise zwar voll und ganz aufrecht, mit der Beantwortung der Zusatzfragen könnte er aber Anlegern den Rücken stärken.

Imo kommt zum Ergebnis, dass das Bekanntwerden der umstrittenen Aktienrückkäufe vor nunmehr über drei Jahren das Vertrauen in die Gesellschaft stark erschüttert habe. "Es liegt auf der Hand, dass vorher nicht angekündigte, massive Aktienrückkäufe einen Vertrauensverlust der Investoren bewirken, sobald die wahren Tatsachen bekannt werden", schreibt Imo. "Da mit dem Bekanntwerden der verdeckten Rückkäufe ab Mitte/Ende September 2008 die Kurse von IF- und IE-Aktien um rund 20% stärker einbrachen als vergleichbare Aktien der Peer Group, ist davon auszugehen, dass ein entsprechender Kursabschlag auch vorher stattgefunden hätte, sobald die wahren Umstände bekannt geworden wären."

Anwalt Michael Poduschka, der ein Ehepaar vertritt, das gegen die CPB-Nachfolgegesellschaft Aviso Zeta Bank AG wegen Kursverlusten vor Gericht gezogen ist, wertet dies als "sensationell positiv" für Anleger. Auch, dass Imo klarmacht, dass die Aktionäre "... darauf vertrauen (konnten), dass allfällige Aktienrückkäufe im Rahmen von Ad-hoc-Meldungen vorher angekündigt werden". Dies deshalb, weil die Immoeast sowie die Immofinanz an der Wiener Börse notierten.

Imo bejaht darüber hinaus, dass sich das Bonitätsrisiko der zwei Immofirmen durch die nicht vorher kommunizierten Rückkäufe "erheblich erhöht" habe, "geht man davon aus, dass die sonst üblichen Immobilieninvestitionen beider Unternehmen mit geringeren Veranlagungsrisiken verbunden waren".

Die von Klägerseite gestellten Zusatzfragen, ob die Aktientransaktionen der Constantia teils ausschlaggebend für den Kursrutsch bei Immofinanz bzw. Immoeast waren bzw. ob damit die Volatilität der Aktien gering gehalten wurde, beantwortet Imo nicht.

Er verweist stattdessen auf sein Gutachten vom Herbst 2010, wonach "ein nachhaltiger Einfluss der Handelsaktivitäten der Beklagten auf den Kursverlauf von Immoeast und Immofinanz in den Jahren 2006 und 2007 nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden" habe können. Gleich zu Beginn macht Imo übrigens deutlich, dass er die Gesamtergebnisse seiner damaligen Expertise "ohne Einschränkung" aufrechterhalte.

Imo war im Mai 2011 vom Handelsgericht (HG) Wien mit einem Ergänzungsgutachten beauftragt worden, in dem er auf zwei von den Klägern im Verfahren vorlegte Urkunden eingehen sollte. Es war dies einerseits ein Privatgutachten einer Wirtschaftsprüfungskanzlei, andererseits die Expertise des Sachverständigen Gerhard Altenberger zum Thema IBAG im Strafverfahren gegen Ex-Immofinanz, -Immoeast und -Constantia-Boss Karl Petrikovics. Die Kläger hatten bemängelt, dass Imo in seinem ersten Gutachten bei weitem nicht alle Transaktionen mit Immofinanz-/Immoeast-Papieren durch die Constantia berücksichtigt habe.

Kritik an Imos Arbeitsweise war auch von einem Immobiliensachverständigen gekommen, der im Herbst 2010 ein vom Versicherungsverband beauftragtes Gutachten vorlegte. Die Imo-Expertise komme zu keinen eindeutigen Schlüssen und sei "in vielfacher Weise angreifbar", hieß es darin.

Anlegervertreter Poduschka setzt nun große Hoffnung in das neue Ergänzungsgutachten, das der APA vorliegt. "In den Verfahren gegen die Immofinanz kann dieses Gutachten unterstützend herangezogen werden, da diese als Emittentin die Ad-hoc-Meldungen über Rückkäufe rechtswidrig unterlassen hat", so der Anwalt. Aktionäre, die nach den verabsäumten Pflichtmitteilungen gekauft haben, könnten jedenfalls den gesamten Schaden (Differenz zwischen Einkaufspreis und heutigem Kurs) geltend machen. "Sie hätten nicht gekauft, wenn sie von den verdeckten Aktienrückkäufen gewusst hätten, die das Bonitätsrisiko erheblich erhöhten", argumentiert Poduschka. Und Anleger, die ihre Papiere zuvor erworben haben, müssten in seinen Augen einen Schaden in der Höhe des durch den Vertrauensverlust entstandenen Kursrückgangs ersetzt bekommen.

Ganz anders sieht das naturgemäß dieImmofinanz. "Wir sind sehr froh, dass Imo die entscheidende Frage - nämlich ob die Aktienkäufe von Töchtern der Constantia Privatbank Auswirkungen auf den Kurs von Immofinanz und Immoeast hatten - gleich beantwortet hat: Es konnte keine nachhaltige Kursmanipulation festgestellt werden", so Josef Mayer, Leiter der Immofinanz-Rechtsabteilung. Und Imos Annahme zur Bonität treffe "spektakulär nicht zu". Es stimme nicht, dass normale Immobilieninvestments damals weniger riskant gewesen wären als das Investment in Immofinanz- bzw. Immoeast-Aktien, denn "die Immofinanz hat damals in eine Immobilienblase hineininvestiert." Im Gefolge der Wirtschaftskrise habe sich herausgestellt, dass viele Osteuropa-Liegenschaften der Immoeast viel weniger wert waren als ursprünglich gedacht, was zu "massiven Abwertungen" in den Bilanzen 2008 und 2009 geführt habe. Puncto Vertrauensverlust meinte Mayer gegenüber der APA: "Imos Argumentation bringt niemandem was, der zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Transaktionen bereits investiert war."
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Verfasst am 18.12.2011 um 08:00, Autor: APA
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