Meinl Bank - OLG bestätigt Abweisung von Advofin-Sammelklage zum Teil
Geldhaus schießt sich wieder auf Prozessfinanzierer ein
ATRIUM EUROPEAN REAL ESTATE LIMITED

Die Meinl Bank hat ein zwiespältiges und alles andere
als friktionsfreies Verhältnis zum Prozessfinanzierer Advofin.
Einerseits vergleicht sich das Geldhaus gerade mit etwa 3.400
mutmaßlich geschädigten MEL-Kleinanlegern, die Mitglieder der
Arbeiterkammer (AK) sind und sich gleichzeitig an Advofin gewandt
haben. Andererseits hat die Meinl Bank in der Vergangenheit
wiederholt scharf gegen den Prozessfinanzierer geschossen und dessen
Geschäftsmodell infrage gestellt. Advofin hat bereits sieben
Sammelklagen gegen die Meinl Bank mit einem Gesamtstreitwert von rund
240 Mio. Euro eingebracht, was dem Kreditinstitut naturgemäß ein Dorn
im Auge ist. Heute, Mittwoch, jubelte man jedenfalls darüber, dass
das Oberlandesgericht (OLG) eine dieser Sammelklagen teils abgewiesen
habe.
In jener Klage seien 227 Anleger zusammengefasst worden. Fast drei Viertel der Kläger, die die Zertifikate der ehemaligen Meinl European Land (MEL, heute Atrium) noch halten, hätten die Vertragsaufhebung wegen Irrtums verlangt. Die anderen Anleger, die ihre Papier zumindest teilweise veräußert haben, hätten (auch) Schadenersatz geltend gemacht. Die Teilung der Anleger in zwei Gruppen habe das OLG vorgenommen, sagte ein Bank-Sprecher auf APA-Anfrage.Klagebegehren, die sich nur auf die Aufhebung des Vertrags richteten, seien nach den Bestimmungen der österreichischen Zivilprozessordnung unzulässig, wenn die Anleger ohnehin bereits auf Geldleistung klagen können, befand nun das OLG laut Bank-Aussendung. Damit habe die zweite Instanz das klagsabweisende HG-Urteil bestätigt. Die Ansprüche jener Anleger auf "Geldleistungen" seien verjährt, es könne nicht mehr auf Irrtum geklagt werden - "laut Rechtsexperten macht dies Advofin möglicherweise gegenüber den von ihnen vertretenen Anlegern schadenersatzpflichtig", mutmaßt das Geldhaus.
Zur zweiten Anlegergruppe habe das OLG gemeint, dass die Klage "zwar in wesentlichen Teilen mangelhaft, aber gerade noch ausreichend schlüssig sei, um doch über diese Ansprüche zu verhandeln", so die Bank. Jetzt müsse sich das Handelsgericht erneut mit diesen Fällen befassen. Das OLG habe eine ordentliche Revision nicht zugelassen.
Anlegervorwürfe, wonach das Verfahren in erster Instanz nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, habe das OLG zurückgewiesen. "Die Sammelklage hatte eine Vielzahl von Mängeln aufgewiesen, auf die das Handelsgericht Wien im Detail aufmerksam gemacht habe, dennoch, so das OLG, haben alle Vorbehalte des Gerichts in erster Instanz den von der Advofin beauftragten Rechtsanwalt Ulrich Salburg nicht dazu veranlasst, eine Präzisierung der Sammelklage vorzunehmen", ätzt das Geldhaus weiter. Bankvorstand Peter Weinzierl interpretiert den OLG-Entscheid als "starkes Signal gegen fragwürdige Geschäfte mit Massenklagen". (Forts.mögl.) snu/sp
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