U-Ausschuss - Staatsanwaltschaften: Haben keine Akten vorenthalten
Erste Wiener Oberstaatsanwältin: "Akten wurden vollständig übermittelt"
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Die Staatsanwaltschaften wehren sich gegen den
Vorwurf, dem parlamentarischem Untersuchungsausschuss zu diversen
Korruptionsfällen Aktenbestandteile vorenthalten zu haben. Dies
entbehre jeder Grundlage, so die Erste Oberstaatsanwältin in Wien,
Ilse-Maria Vrabl-Sanda, am Mittwochabend in einer Stellungnahme.
"Die übermittelten Akten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Wien wurden vollständig der Parlamentsdirektion übermittelt. Dafür haben diese Staatsanwaltschaften unter Aufwendung aller zur Verfügung stehenden Kapazitäten während der laufenden Ermittlungen aus den in Papierform vorliegenden Akten elektronische Datenträger in einer eigens für den Untersuchungsausschuss gewünschten Form hergestellt", heißt es in der Aussendung der Wiener Oberstaatsanwaltschaft.Lediglich für jene Fälle, in denen durch eine Aktenweitergabe der Zweck der bevorstehenden oder laufenden Ermittlungen gefährdet wäre, hätten Justizvertreter vorab im November 2011 mit der Vorsitzenden und den Fraktionsführern der im Ausschuss vertretenen Parteien vereinbart, dass die auf diese Ermittlungen Bezug nehmenden Aktenteile von der Übermittlung ausgenommen werden.
Darüber hinaus stellt die Oberstaatsanwältin klar, dass die Ermittlungen in den einzelnen Strafverfahren "selbstverständlich auch während des laufenden Untersuchungsausschusses" fortgeführt werden.
Die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft bestünden - soweit die Staatsanwälte nicht unmittelbar selbst ermitteln - zum großen Teil aus Berichten der Kriminalpolizei an die Staatsanwaltschaft. In diesen Berichten werden mehrere Ermittlungsergebnisse, wie zum Beispiel Ergebnisse von Durchsuchungen oder Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen, wiedergegeben und zusammengefasst.
"Erst durch diese zusammenfassenden polizeilichen Berichte an die Staatsanwaltschaft werden diese Inhalte Bestandteile der Akten des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Es ist demnach üblich und keineswegs außergewöhnlich, dass einzelne Vernehmungen von der Polizei bereits durchgeführt wurden, aber der Staatsanwaltschaft noch nicht vorliegen, daher nicht im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakt beinhaltet sind und schon aus diesem Grund nicht dem Untersuchungsausschuss übermittelt werden können", heißt es weiter.
Der U-Ausschuss unter der Leitung der Grünen Abgeordneten Gabriele Moser hat wie berichtet am ersten Tag einen Antrag bezüglich einer Vollständigkeitserklärung von übermittelten Akten beschlossen. Darin werden das Innen-, Justiz-, Finanz- und Verkehrsministerium aufgefordert anzugeben, ob die übermittelten Akten zu den ersten beiden Beweisthemen vollständig sind bzw. wann mit der vollständigen Übermittlung zu rechnen sei.
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