Samstag, 18.05.2013 - aktualisiert um 14:32 MEZ
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© Apple
Im Patentstreit zwischen den beiden Unternehmen errang der südkoreanische Konzern vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag einen Teilerfolg. Samsung darf sein Tablet Galaxy 10.1 N europaweit vertreiben. Die daran vorgenommenen Veränderungen seien ausreichend, um ihn von Apples iPad zu unterscheiden, befand das Gericht (Az. I-20 U 35/12, I-20 W 141/11). In dem Eilverfahren hatte Apple geltend gemacht, dass Samsung auch nach einer Designänderung des Modells unerlaubt das iPad des US-Technologiekonzerns nachahme. Das OLG folgte dem nicht. Zur Begründung verwiesen die Richter auf die "etwas andere Gestaltung" des modifizierten Galaxy Tab 10.1 N und auf die nun "markant verdeutlichte Firmenbezeichnung" an dem veränderten Gerät.

In einem anderen Punkt wiederum erhielt Apple recht: Der Verkauf des Samsung-Modells Galaxy Tab 7.7 wurde in Europa verboten, weil es dem Design des iPad nach Auffassung der Richter zu sehr nachempfinde. Das OLG erhielt das Verkaufsverbot für das bislang nicht modifizierte Samsung-Galaxy-Tab 7.7 der deutschen Samsung-Tochter aufrecht und dehnte es zugleich auf die südkoreanische Samsung-Muttergesellschaft aus. Der Vorsitzende Richter war der Meinung, dass ein deutsches Gericht ein solches Verkaufsverbot auch für die Muttergesellschaft in Südkorea aussprechen könne, obwohl es keine vergleichbaren Fälle gebe.

Der Prozessreigen in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts um Patente und Design- und Geschmacksmuster zwischen Apple und Samsung.
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Verfasst am 24.07.2012 um 13:16, Autor: BoerseGo

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