1.1. Allgemeine Informationen
Der Arbeitsmarktpolitik wird die Aufgabe zugewiesen, zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit beizutragen, unter Wahrung sozialer und ökonomischer Grundsätze, und damit auf ein möglichst vollständiges, wirtschaftlich sinnvolles und nachhaltiges Zusammenführen von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage hinzuwirken. Grundsätzlich lässt sich Arbeitsmarktpolitik in "passive" und "aktive" Arbeitsmarktpolitik unterteilen. Während passive Arbeitsmarktpolitik primär darauf ausgerichtet ist, die materiellen Schäden bei den von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen und ihren Angehörigen für eine gewisse Zeitdauer abzumildern, zielt die aktive Arbeitsmarktpolitik darauf ab, arbeitslosen Personen insbesondere nicht-materielle Unterstützung zur (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu geben. Darüber hinaus wird von "proaktiver" Arbeitsmarktpolitik gesprochen, wenn von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer bereits im Vorfeld von Arbeitslosigkeit Unterstützungsleistungen zur Abwendung von Arbeitslosigkeit erhalten.
1.2. Geschichte der Arbeitsmarktpolitik
Der Einsatz von Arbeitskräften durch den Staat zur Abwendung sozialer Unruhen ist ähnlich alt wie das Problem der Arbeitslosigkeit selbst. Im großen Stil wurde Aktive Arbeitsmarktpolitik im 20. Jahrhundert eingesetzt. Insbesondere nach der großen Weltwirtschaftskrise in den 1920er Jahren wurde versucht, der Arbeitslosigkeit durch großangelegte ABM-Projekte entgegenzusteuern. So wurden im Rahmen des New Deal in den USA zahlreiche Staudämme und Straßen errichtet.
Auch in Deutschland und Österreich startete die Regierung mehrere ABM. Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurden in Deutschland nahezu flächendeckend große Projekte zur Arbeitsbeschaffung gestartet, beispielsweise der ersten (ebenfalls bereits während der Weimarer Republik geplanten) Autobahnen. Dabei war der Einsatz von Maschinen anfangs verboten, um möglichst viel Personal beschäftigen zu können. Viele Betroffene beschreiben die Situation auf den Baustellen aber als schlecht mit langen Arbeitszeiten und einem Lohn auf Sozialhilfe-Niveau.
In dem Maße, wie sich die Arbeitslosigkeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend verfestigte, versuchten insbesondere die europäischen Regierungen, Arbeitslose in staatlich subventionierten Beschäftigungsprogrammen (sog. Zweiter Arbeitsmarkt) unterzubringen. In Deutschland vor allem in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). Ziel dieser Programme war es in erster Linie, insbesondere Langzeitarbeitslose wieder ins Erwerbsleben zurückzuführen (z. B. an einen Achtstundentag zu gewöhnen), ihnen zu vermitteln, dass sie eine sinnvolle Arbeit ausführen und ihnen auch Qualifikationen zu vermitteln.
Letzteres haben auch Qualifizierungsmaßnahmen zum Ziel. Allerdings wurden diese Maßnahmen, vor allem in den neuen Bundesländern, häufig zu einer reinen Beschäftigungstherapie, während die Chancen der Arbeitslosen kaum verbessert wurden.
1.3. Arbeitsmarktpolitik in Österreich
Die Ziele der österreichischen Arbeitsmarktpolitik sind:
> die Erreichung und Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung,
> Ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen länger im Erwerbsleben zu halten,
> Aktive Maßnahmen zur Qualifizierung und Chancengleichheit zu treffen,
> Transparenz am Arbeitsmarkt zu erhöhen,
> die Humanressourcen zu entwickeln,
> Arbeitslose zu aktivieren und
> Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Diese allgemeinen Zielsetzungen werden durch arbeitsmarktpolitische Zielvorgaben des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit konkretisiert. Sie gewichten den Einsatz von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu Gunsten definierter Personengruppen am Arbeitsmarkt.
Die Gesetzlichen Grundlagen der österreichischen Arbeitsmarktpolitik bilden:
> Das Arbeitmarktservicegesetz - AMSG,
> das Arbeitsmarktförderungsgesetz - AMFG,
> das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz - AMPFG,
> dasArbeitslosenversicherungsgesetz - ALVG,
> das Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG etc.
1.4. Probleme der Arbeitsmarktpolitik
In den vergangenen Jahren ist die Aktive Arbeitsmarktpolitik zunehmend in die Kritik geraten. Dies hängt zum Einen mit immer knapper werdenden öffentlichen Mitteln zusammen, zum Anderen mit einem generellen Mangel an Arbeitsplätzen. Das gesamtwirtschaftliche Problem der Arbeitslosigkeit lässt sich in dieser Situation durch aktive Arbeitsmarktspolitik kaum verringern, da subventionierte oder niedriger entlohnte Arbeitnehmer andere verdrängen. Die Arbeitslosen werden "ausgetauscht", ihre Gesamtzahl sinkt aber nicht.
Zudem müssen Maßnahmen der Aktiven Arbeitsmarktpolitik durch höhere Steuern und Abgaben finanziert werden. Insbesondere neoklassisch orientierte Ökonomen und Arbeitgeberverbände halten diese für insgesamt schädlicher als den Nutzen der Aktiven Arbeitsmarktpolitik. Sie sehen in ihr einen Eingriff des Staates in die Marktwirtschaft.
Gewerkschaften und keynesianisch orientierte Ökonomen stehen der Aktiven Arbeitsmarktpolitik dagegen überwiegend posititv gegenüber. Kritik wird von ihnen vor allem am Einsatz von Aktiver Arbeitsmarktpolitik zur "Überprüfung der Verfügbarkeit" (Bereitschaft zu arbeiten) geäußert. Sie befürchten, dass durch einen zu hohen Druck auf Arbeitslose eine Abwärtsspirale bei den Löhnen einsetzt. Diese kann zu Deflation und zu einem Einbruch der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage führen.
Insgesamt ist in den vergangenen Jahren ein deutlicher Rückgang der für Aktive Arbeitsmarktpolitik ausgegebenen Mittel zu verzeichnen. 2004 wurde von den Agenturen für Arbeit ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Mittel nicht abgerufen, da die Mittel nicht sinnvoll hätten verwendet werden können.
Auch wird in der Neuen Politischen Ökonomie das Phänomen Politischer Konjunkturzyklus diskutiert: Die Erhöhung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik vor Wahlen kann Konjunkturzyklus verstärkend wirken.







































