
1.1. Was muss ich vor dem Kauf eines Fonds beachten
> Der Veranlagungsbetrag sollte für die gesamte Periode veranlagt bleiben. Besteht das Risiko, dass das Veranlagungskapital früher benötigt wird, sollte ein Fonds mit geringerem Risiko ausgewählt werden.
> Die Veranlagung sollte unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Vermögenswerte und Veranlagungen sowie der Schulden geplant werden. Auch nach der geplanten Veranlagung sollte das Portfolio in seiner Struktur und Ausrichtung ausgewogen und diversifiziert bleiben, d. h. die Vermögenswerte sollten nicht einseitig veranlagt sein.
> Die Veranlagungskategorie (Aktien, Anleihen oder Geldmarkt etc.) sollte richtig ausgewählt werden. Länder-, Regionen- oder Sektorentscheidungen wurden bewusst getroffen und stimmen mit dem langfristigen Veranlagungsziel überein.
> Die Wertentwicklung und die Risikozahlen des ausgewählten Fonds in der Vergangenheit sollten bekannt sein. Dabei werden verschiedene Zeiträume (beispielsweise 1, 3 oder 5 Jahre) und vor allem auch die Performance in einzelnen Kalenderjahren unter die Lupe genommen. Die Wertentwicklung wird in absoluten Zahlen, relativ gegenüber den Vergleichsindizes (Benchmarks) und gegenüber den wichtigsten Konkurrenzprodukten bestimmt.
> Das Risiko des ausgewählten Fonds sollte entspricht der Risikopräferenz des Anlegers entsprechen. Die beobachteten Schwankungsbreiten in der Vergangenheit sollten kein zu großes Risiko für den Anleger darstellen. Bei Fonds, die noch nicht über umfangreiche historische Daten verfügen, ist aus diesem Grund Vorsicht angebracht. Um das Risiko richtig einschätzen zu können, sollten vergleichbare Fonds mit einer längeren Historie betrachtet werden.
> Die einmaligen und laufenden jährlichen Kosten der Veranlagung (Ausgabeaufschlag, Verwaltungsgebühr, Provisionen des Beraters oder Vermittlers sowie Konto- und Depotgebühren und Transaktionskosten) sollten bekannt sein. Das Gebührenmodell des Fonds (fixe Verwaltungsgebühren pro Jahr bzw. Kombination mit performanceabhängiger Gebühr) sollte bekanntgegeben worden sein.
> Die Qualität der Beratung sollte hochwertig sein und sich an den persönlichen Anlagezielen orientieren. Die Auswahl des/der Fonds sollte auf Basis einer objektiven Beurteilung durchgeführt und sollte nicht durch die Höhe der Vertriebsprovision der Bankfiliale oder des Beraters bzw. Vermittlers bestimmt sein.
> Die angebotenen Fonds sollten im eigenen Land zum Vertrieb zugelassen sein. Die Seriösität der Fondsgesellschaft, der depotführenden Bank sowie der Berater oder Vermittler sollte von unabhängiger Stelle bestätigt werden. Der Verkaufsprospekt und der vereinfachte Prospekt sollten verfügbar sein. Die für den Fondskauf verwendeten Formulare entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und werden dem Anleger in Kopie übergeben.
> Nach dem Fondskauf sollten regelmäßige Informationen zur Wertentwicklung des Fonds verfügbar sein. Für Anfragen und Informationen sollte ein Ansprechpartner in der Bank oder im Unternehmen des Vermögensberaters oder Vermittlers zur Verfügung stehen.
1.2. Die Kosten von Fonds
Wie bei jeder anderen Finanzdienstleistung auch, entstehen bei der Vermögensanlage mit Investmentfonds verschiedene Kosten, die der Anteilsbesitzer direkt oder indirekt zu tragen hat.
Relativ offensichtlich sind dabei die Transaktionskosten. So fällt beim Erwerb neuer Investmentanteile in der Regel ein Ausgabeaufschlag an. Er stellt die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmepreis dar und wird in einem festen Prozentsatz angegeben. Bei Aktienfonds liegt er bisweilen bei über 5 %, lässt sich durch geschickte Wahl des Erwerbsweges aber zum Teil erheblich reduzieren (siehe: Wie und wo kauft/verkauft man Fonds?). Bei einigen Fonds werden zudem Rücknahmegebühren berechnet.
Für die Verwaltung der Fondsanteile im Wertpapierdepot stellen viele Banken und Sparkassen Depotgebühren in Rechnung, auf die in der Regel allerdings verzichtet wird, sofern es sich um hauseigene Produkte handelt. Verschiedene Onlinebanken und Discountbroker verzichten dagegen vollkommen auf die Belastung ihrer Kunden mit derartigen Kosten.
Werden die bisher genannten Aufwendungen direkt dem Anleger in Rechnung gestellt, gehen verschiedene indirekte Kosten zu Lasten des Fondsvermögens und schmälern damit die Rendite der Anlage. Zu nennen sind hier insbesondere Kosten für die Verwaltungstätigkeit der Fondsgesellschaft (Management Fees) sowie Aufwandsersatz für Informationstätigkeit, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und die Depotbankvergütung.
1.3. Unterschied offenen Fonds und geschlossenen Fonds
Bildlich gesprochen handelt es sich bei offenen Fonds, zu neudeutsch Open-End-Funds, um unendlich große Töpfe, in die in unbegrenzter Höhe Anlagegelder hineinfließen können. Für die zufließenden Mittel darf die Investmentgesellschaft beliebig viele Fondsanteile ausgeben. Auf der anderen Seite ist sie aber auch dazu verpflichtet, diese jederzeit zum Rücknahmepreis (gegebenenfalls abzüglich eines Rücknahmeabschlags) wieder zurückzunehmen. Für die Investoren stellen offene Fonds damit eine sehr flexible Anlagemöglichkeit dar, die ihnen den täglichen Zugriff auf das eingesetzte Kapital ermöglicht.
Geschlossene Fonds können dagegen nur in begrenztem Umfang Anlagegelder aufnehmen und dafür eine von vornherein festgelegte Anzahl von Anteilen ausgeben. Ist das geplante Volumen erreicht, wird der Fonds geschlossen und die Ausgabe der Anteile eingestellt. Ein Anspruch auf Rückgabe der Anteile besteht bis zum Ende der Laufzeit nicht. Sie können lediglich an Dritte weitergegeben oder gegebenenfalls über die Börse verkauft werden. Dabei richtet sich der Anteilswert - anders als bei Open-End Funds - allerdings nicht nach dem Inventarwert, sondern nach Angebot und Nachfrage, was zu erheblichen Auf- oder Abgeldern führen kann, sofern der Besitzerwechsel überhaupt gelingt.
Aufgelegt werden geschlossene Fonds meist zur Finanzierung eines einzigen oder mehrerer klar definierter Objekte. Dabei kann es sich beispielsweise um Immobilien, Schiffe, Flugzeuge, Energieprojekte oder Medienproduktionen handeln. Ihre Laufzeit beträgt in der Regel mindestens zehn Jahre, bisweilen auch deutlich länger. Die Auflösung geschlossener Fonds erfolgt üblicherweise durch den Verkauf des Wirtschaftsgutes, in das investiert wurde.















