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1.1. Aktienbörsen

 

Jedes entwickelte Land, und sei es auch noch so klein, verfügt über zumindest eine solche Institution. In Deutschland z.B. gibt es momentan sogar acht Aktienbörsen, von denen die Frankfurter Börse jedoch den Löwenanteil der Umsätze auf sich vereinigt.

 

An diesen Aktienbörsen werden Aktien, also Anteilsscheine an Aktiengesellschaften (AG) gehandelt. Und wenngleich nur ein kleiner Teil der tatsächlich existierenden Aktiengesellschaften auch tatsächlich zum Börsenhandel zugelassen ist - es ist dennoch eine außerordentlich beträchtliche Anzahl. Immerhin waren in Deutschland Ende 2000 von rund 8.000 Aktiengesellschaften ca. 1.500 börsennotiert. Anleger, die Aktien einer Gesellschaft besitzen, können diese über die Börse wieder in Bargeld verwandeln. Genauso kann sich jedermann, der sein Kapital in die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft investieren will, über die Börse mit den gewünschten Anteilen versorgen - so diese denn auch tatsächlich zum Börsenhandel zugelassen sind.

 

Dabei bedingen die von Land zu Land unterschiedlichen Rechtsverhältnisse eigene Börsenplätze. Denn wenn eine italienische Aktiengesellschaft ihre Anteilsscheine ausschließlich in Ungarn notieren lassen würde, entstünden daraus rechtliche Komplikationen, die eine AG meist (aber durchaus nicht immer) von einem derartigen Schritt Abstand nehmen lassen. Aber zurück zu den Aktienbörsen: An einer Aktienbörse werden ausschließlich Aktien gehandelt. Alle dort zugelassenen Werte unterliegen dabei den selben, von der jeweiligen Börse erlassenen Regularien. Dabei ist es aber durchaus möglich, dass auch Anteile von Unternehmen gehandelt werden, die ihren Sitz in einem anderen Land als die jeweilige Börse haben. In diesem Fall unterliegt der Handel in diesen Aktien aber trotzdem den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.

 

 

1.2. Rentenbörsen

 

Ebenso wie die Aktienmärkte sind auch Rentenbörsen weltweit in hoher Zahl vertreten. Sie sind genauso strukturiert wie die Aktienbörsen, nur das zu handelnde Medium ist ein anderes. "Renten" sind festverzinsliche Wertpapiere (zumeist Anleihen), die an der Börse handelbar sind. Im Gegensatz zu Bundesschatzbriefen oder Sparbriefen, die nicht zum Handel an der Börse zugelassen sind, können Bundesanleihen, Bundesobligationen, aber auch Anleihen von Bundesländern, Kommunen oder Unternehmen an den Rentenmärkten ge- oder verkauft werden. Dies gilt auch für die Rentenmärkte im Ausland, nur heißen die Anleihen dort Gilts, Bonds etc.. Einige der wichtigsten Rentenmärkte werden im zweiten Abschnitt des Kapitels vorgestellt.

 

 

1.3. Warenbörsen (Spot Markets)

 

Vorab: Der Begriff "Spot-Market" ist direkt übersetzt die Bezeichnung für Kassamarkt. Dieser Begriff umfasst alle Börsen, die keine Terminmärkte sind. Dennoch tragen im allgemeinen Sprachgebrauch gerade die Warenbörsen diesen Namen.

 

An den Warenbörsen werden keine Finanzprodukte wie Aktien oder Renten gehandelt, sondern ausschließlich natürliche Produkte. Dazu gehören Rohstoffe wie Öl, Baumwolle oder Holz, Metalle und Edelmetalle ebenso wie Nahrungsmittel (Fleisch, Getreide, Kaffee etc.). Die Warenbörsen sind der Ort, an dem Produzenten und Großhändler bzw. die weiterverarbeitende Industrie aufeinandertreffen. Der Privatmann hat hier keinen Platz, es sei denn, er möchte sich im Keller ein paar Tonnen Kaffee einlagern. Dennoch kann jedermann auch am Auf und Ab der Warenpreise partizipieren, und zwar über das nun angeführte Segment der Terminbörsen.

 

 

1.4. Terminbörsen

 

Dieses Börsensegment hat erst in den letzten Jahren eine gewaltige Blüte erlebt, obwohl es Konstruktionen wie Futures und Optionen schon sehr lange gibt. Bisweilen werden diese Instrumente als Teil von Aktien- oder Rentenbörsen geführt, darüber hinaus gibt es aber einige sehr große, reine Terminbörsen. Allen voran sind hier die Chicago Board oft Trade (CBOT), die Londoner LIFFE und die deutsch-schweizerische Terminbörse Eurex zu nennen.

 

Ganz wichtig: Während die bislang aufgeführten Börsen der Zusammenführung von Anlegern dienen, die von "außen" geschaffene Produkte unter dem Dach der Börsen handeln, ist dies an den Terminbörsen anders. Die hier gehandelten Segmente Futures und Optionen werden nicht von der Industrie oder dem Staat herausgegeben, sondern repräsentieren "künstliche Produkte", auch "Derivate" genannt. Sie werden von den jeweiligen Terminbörsen, die ja ebenfalls keine Institutionen sondern Unternehmen darstellen, entworfen und zum Handel angeboten. Die Derivate sind nichts anderes als eine vertragliche Absprache zwischen zwei Privatleuten, getroffen und vermittelt nach den Regularien der Terminbörsen, die sich dabei - wie die anderen Börsen auch - um das Zusammenführen der beiden Vertragsparteien und die korrekte, regelgerechte Abwicklung dieser Verträge bemühen. Was nun Futures und Optionen sind und welchem Zweck sie dienen, wird in späteren Abschnitten angesprochen.

 

 

1.5. Parkettbörsen und Computerbörsen

 

Moderne Terminbörsen sind nahezu immer "Computerbörsen". Das bedeutet, dass hier die Geschäfte nicht mehr von scheinbar wild durcheinanderlaufenden, gestikulierenden und brüllenden Börsenmitgliedern, sondern von Computern abgewickelt werden. Wer einmal Gelegenheit hat, den Handelsbetrieb an der Wall Street oder in Frankfurt zu sehen, der glaubt inmitten eines Tollhauses zu stehen. Es sieht aus, als würden sich die Akteure im Börsensaal, auch Parkett genannt, auf Leben und Tod bekriegen.

 

Im Saal herrscht ein infernalisches Gebrüll, da jeder seine Kauf- oder Verkaufsaufträge trotz des extremen Geräuschpegels an alle Anwesenden weitergeben will. Denn irgend jemand unter ihnen könnte den gewünschten Gegenauftrag zu der eigenen abzuwickelnden Order in Händen halten. Doch wer? Also wird quer durch den riesigen Saal gebrüllt.

 

Hebt hierauf jemand der anderen Händler den Kopf, wird es noch hektischer. Um die Order abzuwickeln, werden Handzeichen gegeben, die einem speziellen Code folgen und schnell aussagen, wie viele Stücke der Makler zu welchem Preis für seinen Kunden kaufen oder verkaufen will. Auch die Einigung mit dem anderen Händler erfolgt ausschließlich per Handzeichen, nicht etwa mit einem schriftlichen Vertrag. Daraufhin kritzelt der Händler schnell eine kurze Notiz auf einen Zettel und weiter geht es zum nächsten Auftrag. Dass hierfür dennoch strenge Regeln gelten, um Unregelmäßigkeiten auszuschließen, ist klar. Bedenken Sie, dass alleine an der New York Stock Exchange an einem Handelstag, also in nur sechs Stunden, im Schnitt zwischen vier- und fünfhundert Millionen Aktien umgesetzt werden!

 

Anders sieht es an den sogenannten Computerbörsen aus. Hier sind die laut schreienden, rennenden und schwitzenden Parketthändler verschwunden. Die Aufträge werden über Computer an die Börse übermittelt. Und dort suchen eben diese Maschinen einen Gegenpart für diese Orders und wickeln die Geschäfte ab. Der Mensch hat nur noch die Aufgabe, die Kauf- und Verkaufsaufträge einzugeben und die ordnungsgemäße Funktion der Computer zu überwachen. Ein solches System ist schneller, billiger und weniger anfällig für Fehler. Obwohl gemeinhin behauptet wird, dass die Computer weniger Fehler als ihre menschlichen Vorgänger machen, und wenngleich ein Computer schneller einen Gegenpart für die anstehenden Aufträge finden kann: Die Hektik und Anspannung der Teilnehmer, der Lärm der Händler, all dies machte den Flair der Börse aus. Und eben dieser Flair geht mit jeder Börse, die auf Computer umgestellt wird, verloren.


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