
1.1. Sie entscheiden sich für ein Wertpapier (Aktie, Fond, Zertifikat, etc.)
Ihr Auftrag wurde eben Ihrem Depot gut geschrieben. Soweit kennen Sie den Ablauf. Was passiert jedoch dazwischen? Welche Etappen nimmt die Order einer Aktie, eines börsengehandelten Fonds oder Zertifikats? Beim inländischen Handel, auf den wir uns hier beschränken, gestaltet sich der Ablauf noch recht übersichtlich. Komplizierter wird es beim Handel mit Wertpapieren, die im Ausland bezogen werden.
1.2. Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers wird in Auftrag gegeben
Entscheiden Sie sich für Frankfurt, Wien oder eine andere Börse, dann kommt Ihr Auftrag über ein Handelssystem auf das Parkett ihrer gewählten Börse. Geben Sie Xetra an, dann stellt ein Händler die Order in die vollelektronische Handelsplattform Xetra ein.
Wie der Auftrag ausgeführt wird, hängt von den Orderzusätzen ab. Diese können sich auf Preis, Zeitpunkt, und Art der Ausführung beziehen. Die Breite der Orderzusätze ermöglicht, die Ausführung einer Order individuellen Wünschen und Handelsstrategien anzupassen.
1.3. Auktionen und fortlaufender Handel
Mit einem Orderzusatz kann auch die Handelsphase bestimmt werden, in denen der Order ausgeführt werden soll. Dabei unterscheidet man zwischen fortlaufendem Handel und Auktionen.
Im fortlaufenden Handel auf Xetra werden während der Handelszeit (börsentäglich 9:00 bis 17:30 Uhr) ständig aktuelle Kurse festgestellt und vorliegende Aufträge ausgeführt, sobald ein passendes Gegenangebot vorliegt.
Bei den Auktionen hingegen werden sämtliche vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge zusammengefasst und gegenübergestellt. Derjenige Kurs, zu dem das größte gehandelte Volumen entsteht, stellt den Einheitspreis dar. Während einer Auktion ist das Orderbuch geschlossen.
An jedem Handelstag finden bis zu drei Auktionen auf Xetra statt. Eine Eröffnungs- und eine Schlussauktion, außerdem eine untertägige Auktion gegen 13:00. Der genaue Zeitpunkt der untertägigen Auktionen, die den fortlaufenden Handel unterbrechen, variiert von Segment zu Segment.
Auch im Parketthandel gibt es neben dem variablen Handel eine Art Auktion. Sie heißt dort Kassakurs- oder Einheitspreisfeststellung. Dabei wird einmal täglich - in der Regel mittags vom Skontroführer ein Kassakurs ermittelt. Die Händler nennen dies ,Kasse machen'.
1.4. Der Weg Ihres Investments (z.B. Aktie)
Non Stop oder Rast im Orderbuch - Läuft der Auftrag während des fortlaufenden Handels in das Handelssystem Xetra ein und ist nicht durch einen Orderzusatz anderweitig beschränkt, dann wird geprüft, ob ein passendes Gegenangebot vorhanden ist. Dabei gilt eine sogenannte Preis-/Zeit-Priorität. Dies bedeutet, dass die Aufträge unabhängig von Herkunft oder Größe in der ersten Priorität nach dem Preis und in der zweiten Priorität nach dem zeitlichen Eingang ausgeführt werden.
Liegt kein passendes Gegenangebot vor, kommt der Auftrag in das Orderbuch. Dort sind die noch offenen Kauf- und Verkaufsaufträge nach Preis aufgelistet. Wie lange - und ob überhaupt - ein Auftrag im Orderbuch bleibt, hängt wiederum von möglichen Orderzusätzen ab. Falls nicht anderweitig bestimmt, wird der Auftrag nach 90 Tagen automatisch gelöscht. Im Parketthandel gilt das Prinzip der Gleichbehandlung. Die Aufträge werden unabhängig von ihrem Eintreffen im Orderbuch ausgeführt, wenn Kauf- und Verkaufsseite zusammen passen.
1.5. Die zentrale Abwicklungsstelle
Sobald das System eine passende Gegenseite findet, wird die Order umgehend und so weit wie möglich ausgeführt. Die am Handel teilnehmende Bank, bei der Kauf oder Verkauf ursprünglich in Auftrag gegeben worden ist, erhält eine entsprechende Ausführungsbestätigung und informiert wiederum ihren Kunden darüber.
Die Daten der Transaktion werden an eine zentrale Abwicklungsstelle - das Clearing- und Settlement -Haus - weitergeleitet. Diese Institution wickelt den Transfer der Wertpapiere aus und in die Depots, u. U. auch den Zahlungsverkehr ab. Nach Abschluss eines Handelstages teilt das Clearing- Haus seinen Mitgliedern ihre Transaktionen sowie die daraus verbleibenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit. Die Mitglieder eines Clearing-Hauses benötigen neben einer Lizenz ein Wertpapierdepot und ein Geldverrechnungskonto bei der Clearing-Stelle. Teilweise werden die Cash-Konten auch von einer Landeszentralbank geführt. Ob dem so ist, hängt im Detail davon ab, bei welcher Bank der Privatinvestor die Order in Auftrag gegeben hat und ob es sich um ein Inlandsgeschäft handelt.
1.6. Endstation Depot
Ist also das Geschäft zustande gekommen, erfolgt die eigentliche "Lieferung" - das Settlement. Die Wertpapiere werden von dem Konto der Clearing-Stelle in das von dem Kunden gewünschte Depot gebucht. Gleichzeitig wird der Kaufpreis per Lastschriftverfahren von einem Konto der Bank bei der Clearing-Stelle oder direkt bei einer Landeszentralbank eingezogen bzw. gutgeschrieben. Der Abschluss des Geschäfts erfolgt zwei Börsentage später. Mit diesem sogenannten Settlement ist der Austausch von Wertpapieren und Geldgegenwert abgeschlossen und die Order am Ziel.















