
1.1. Allgemeine Informationen
Anleihen - auch Renten, Bonds, Schuldverschreibungen und Obligationen genannt - verbriefen eine schuldrechtliche Verpflichtung. Der Inhaber einer Anleihe hat Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung des Nominalbetrages. Im Allgemeinen besteht eine Anleihe aus zwei Elementen: Im sogenannten Mantel wird die Rückzahlung zu 100% verbrieft, während auf dem Zinsschein bzw. Kupon die Zinskonditionen festgelegt sind.
Anleihen basieren auf einem Gläubiger-/Schuldnerverhältnis, nicht auf einem Beteiligungsverhältnis wie bei einer Aktie. Das bedeutet, dass Sie als Käufer einer Anleihe, im Gegensatz zur Anlage in Aktien, nicht zum Anteilseigner an einem Unternehmen, sondern Kreditgeber bzw. Gläubiger der emittierenden Institution oder des Unternehmens werden. Im Fall des Konkurses eines Schuldners werden die Ansprüche der Gläubiger, also auch der Anleiheinhaber, bevorzugt gegenüber denen der Anteilseigner, nämlich der Aktionäre, getilgt. Gemeinsam ist den beiden Anlageformen, dass sie an der Börse gehandelt werden können. Anleihen mit der entsprechenden Marktliquidität können täglich an der Börse gekauft und verkauft werden.
1.2. Ausstattung von Anleihen
Die Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind in den sogenannten Anleihebedingungen (Emissionsbedingungen) im Detail aufgeführt. Diese dokumentieren alle für die Anleihe und die Rechtsbeziehungen zwischen Emittenten und Anleger wichtigen Einzelheiten. Dazu zählen neben dem Ausgabejahr insbesonders die folgenden Merkmale:
> Laufzeit
> Tilgung
> Nominalverzinsung
> Währung
> Rang im Konkursfall oder bei Liquidation des Schuldners.
1.3. Laufzeit von Anleihen
Man kann generell unterscheiden zwischen:
> Kurzfristige Anleihen (3 Monate bis 2 Jahre Laufzeit)
> Mittelfristige Anleihen (zwischen 2 und 5 Jahren Laufzeit)
> Langfristige Anleihen (mehr als 5 Jahre Laufzeit).
Daneben gibt es Geldmarktpapiere (Commercial Papers) mit extrem kurzen Laufzeiten (7 Tage bis 24 Monate).
Die Restlaufzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Kaufdatum und Endfälligkeit einer Anleihe. Je kürzer die Restlaufzeit einer Anleihe ist, desto weniger Kursschwankungen sind in der Regel zu beobachten und umgekehrt.
1.4. Kurs und seine Einflussfaktoren
Für Anleihen werden an der Börse Kurse gestellt, darin gleichen sie prinzipiell Aktien und anderen börsengehandelten Wertpapieren. Im Unterschied zu Aktien, deren Kurse zu einem bestimmten Währungsbetrag (Euro, Dollar etc.) gestellt werden, wird der Kurs einer Anleihe in Prozent notiert. Die Prozentnotiz bezieht sich hierbei auf den Nominalwert der Anleihe. Eine Anleihe, die beispielsweise einen Nominalwert von 1.000 Euro aufweist und aktuell zu einem Kurs von 102% notiert, wird also in Währungseinheiten ausgedrückt, zu 1.020 Euro an der Börse gehandelt.
Der Börsenkurs einer Anleihe wird vom allgemeinen Zinsniveau, von der Laufzeit, der Bonität des Emittenten und vom Nominalzins beeinflusst. Bei Fremd- und Doppelwährungsanleihen spielt auch der Wechselkurs eine Rolle. Allgemein gilt, dass wenn der Kapitalmarktzins steigt, die Kurse für die umlaufenden Rentenpapiere sinken, da sie im Vergleich zu neu emittierten Anleihen einen niedrigeren Nominalzins aufweisen und damit weniger nachgefragt werden. Umgekehrt steigen die Kurse der umlaufenden festverzinslichen Wertpapiere bei sinkendem Kapitalmarktzins. Kommt es andererseits zu einem Kursunterschied zwischen Anleihen mit gleichem Nominalzinssatz desselben Emittenten, so liegt das an den unterschiedlichen Restlaufzeiten. Als Faustregel gilt: Je näher der Tag der Rückzahlung kommt, umso mehr wird sich der Börsenkurs wieder dem Nennwert (Rückzahlungsbetrag) annähern.
1.5. Fälligkeit und Tilgung von Anleihen
Die Fälligkeit benennt den Rückzahlungstag bzw. Fälligkeitstag der Anlage. Die Rückzahlung von Anleihen erfolgt entweder planmäßig oder außerplanmäßig:
> Planmäßig: Tilgung innerhalb eines festgelegten Rahmens.
> Außerplanmäßig: Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung des Emittenten. Der Emittent kann sich in den Anleihebedingungen eine außerplanmäßige Rückzahlung durch Kündigung der Anleihe vorbehalten (vorzeitige Kündigung).















