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1.1. Emissionen des Bundes

 

Die öffentliche Hand bedient sich zur Finanzierung ihres Kapitalbedarfs einer Reihe von unterschiedlichen Kapitalmarktinstrumenten. Dazu zählen unter anderem die öffentlichen Anleihen des Bundes (d.h. der Bundesrepublik Deutschland), der Sondervermögen sowie der Gebietskörperschaften (Bundesländer, Städte, Gemeinden). Für den Anleger an der Börse relevant sind Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen. Darüber hinaus begibt der Bund auch Bundesschatzbriefe sowie sogenannte Finanzierungsschätze, die aber nicht an der Börse gehandelt werden.

 

 

1.2. Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen

 

Unter Bundesanleihen werden im allgemeinen die langfristigen, börsengehandelten Schuldverschreibungen des Bundes verstanden (Laufzeit 10 bis 30 Jahre); mit Bundesobligationen wird ihre mittelfristige Variante (Laufzeit: ca. 5 Jahre) bezeichnet. Die Bundesschatzanweisungen bilden den kurzen Laufzeitbereich ab. Diese Anleiheformen sind in der Regel mit einem festen Nominalzins ausgestattet, die Ausgabepreise sind variabel.

 

 

1.3. Euro-Staatsanleihen

 

Euro-Staatsanleihen werden von Ländern innerhalb der Euro-Zone ausgegeben. Durch die Notierung in Euro ist ein Währungsrisiko ausgeschlossen. Manche Euro-Staatsanleihen weisen kleine Renditevorteile gegenüber vergleichbaren Bundesanleihen auf.

 

 

1.4. Euro-Auslandsanleihen

 

Euro-Auslandsanleihen sind auf Euro lautende, unter Führung oder Mitführung von deutschen Kreditinstituten, begebene Anleihen ausländischer Staaten, Unternehmen oder anderer Institutionen. In der Regel bezieht sich dieser Begriff auf Länder außerhalb der Euro-Zone. Da Zins- und Tilgungszahlungen in Euro erfolgen, besteht für den Anleger kein Wechselkursrisiko. Risiken können jedoch auftreten, die im Emittenten oder seinem Herkunftsland begründet sind. Je höher diese Risiken eingeschätzt werden, umso höher wird tendenziell der Nominalzins im Vergleich zu den entsprechenden Emittenten mit höchster Bonität veranschlagt.

 

 

1.5. Währungsanleihen

 

Währungsanleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, die in einer ausländischen Währung ausgegeben werden. Sie weisen zusätzlich ein Wechselkursänderungsrisiko (Währungsrisiko) auf. Währungsanleihen sind für Anleger hauptsächlich dann interessant, wenn sie im Vergleich zum Gesamtmarkt eine höhere Rendite aufweisen, oder wenn auf Währungskursgewinne spekuliert werden kann.

 

 

1.6. Emerging Market Bonds

 

Bei Emerging Market Bonds handelt es sich um Anleihen aus den sogenannten "Schwellenländern". Diese Anleihen zeichnen sich durch ihre hohen Kupons und die hohen Renditen aus. Das niedrigere Rating der Emittenten ist ausschlaggebend für die hohen Renditen. Sie sind nur etwas für spekulative Anleger, da sie unter Umständen starken Kursschwankungen unterliegen.

 

 

1.7. Jumbo-Pfandbriefe

 

Bei Jumbo-Pfandbriefen, auch Jumbo-Anleihen oder kurz Jumbos genannt, handelt es sich um eine Sonderform des Pfandbriefes. Der Jumbo-Pfandbrief hat ein Mindestemissionsvolumen von 500 Mio. Euro. Für jeden Jumbo existieren mindestens 3 verschiedene Market Maker, die sich aus den im Konsortium vertretenen Banken rekrutieren. Die Market Maker haben die Verpflichtung übernommen, während der Handelszeit verbindliche Geld- und Briefkurse zu stellen. Dadurch wird eine außerordentlich hohe Liquidität, ab der kleinsten handelbaren Einheit von 0,01 Euro garantiert. Der Anleger kann also jederzeit zu marktgerechten Konditionen ordern. Diese Anleiheform erfreut sich, vor allem bei den institutionellen Anlegern, wachsender Beliebtheit, stellt aber gerade auch für den privaten Anleger ein interessantes Investment dar.

 

 

1.8. Pfandbriefe

 

Pfandbriefe sind fest oder variabel verzinsliche Anleihen, die von privaten oder öffentlich rechtlichen Kreditinstitutionen aufgelegt werden. Man unterscheidet hier zwischen so genannten "gedeckten" und "ungedeckten" Papieren. Von gedeckten Papieren spricht man, wenn es sich um Kommunalobligationen bzw. (öffentliche) Pfandbriefe handelt. Während ihrer Laufzeit müssen die gedeckten Papiere jederzeit in voller Höhe durch Grundpfandrechte bzw. Kredite an öffentliche Schuldner besichert, d.h. gedeckt sein. Bei den ungedeckten Schuldverschreibungen handelt es sich um Papiere, die durch die Finanzkraft des Emittenten gesichert werden. Weil ihre Sicherheit sehr von der jeweiligen Bonität der begebenden Bank abhängt, erhält der Anleger für dieses höhere Risiko auch eine höhere Rendite als bei den gedeckten Papieren.

 

 

1.9. Corporate Bonds (Unternehmensanleihen)

 

Corporate Bonds, auch Unternehmensanleihen oder Industrieanleihen genannt, werden von Unternehmen zur Beschaffung von Fremdkapital emittiert. Die langfristige Begebung von Anleihen erschließt den Unternehmen eine zusätzliche Finanzierungsquelle und eine Alternative zur herkömmlichen Kreditaufnahme bei den Banken. Die Corporate Bonds sind in der Regel nicht durch zusätzliche Sicherheiten, wie z. B. bei den Pfandbriefen, unterlegt. Da die Unternehmensanleihen im Vergleich zu Bundesanleihen und Pfandbriefen an der Börse als risikoreicher angesehen werden, sind sie meistens mit vergleichsweise höheren Zinssätzen ausgestattet. Die Corporate Bonds sind im Allgemeinen von der Aktienkursentwicklung des Unternehmens relativ unabhängig. Je schlechter jedoch die Unternehmensbonität ist, desto größer wird tendenziell die Korrelation des Anleihenkurses mit dem der Unternehmensaktie.

 

 

1.10. Genussscheine

 

Genussscheine, auch "Genüsse" genannt, verbriefen sogenannte Genussrechte. Sie sind eine Mischform von Anleihe und Aktie. Während eine Aktie Gesellschaftsrechte verbrieft, hat der Anleger hier keine Teilhaberrechte (z. B. Teilnahme an Hauptversammlungen, Stimmrecht), sondern nur einen Gewinnanspruch, sofern die Gesellschaft auch einen Gewinn erwirtschaftet. Weiter besteht ein Rückzahlungsversprechen der emittierenden Gesellschaft. Der Anleger trägt, wie bei einer Aktie, ein Beteiligungsrisiko. Daher haben Genussscheine Eigenkapitalcharakter. Es gibt viele unterschiedliche und vielfältige Ausstattungsmöglichkeiten bei Genussscheinen. Kein Genussschein an der Börse verbrieft die gleichen Rechte wie ein Anderer . Genüsse haben - wie Anleihen - eine begrenzte Laufzeit und können mit einem festen oder auch variablen Kupon ausgestattet sein. Dieser Kupon wird im Allgemeinen jedoch nur bedient, wenn auch eine Dividende für die Aktien ausgeschüttet wird. Wird in einem Jahr keine Dividende gezahlt, besteht jedoch meistens ein Nachholungsanspruch für das nächste Jahr.

 

 

1.11. Wandelanleihen (Convertible Bonds)

 

Bei Wandelanleihen, auch als Convertible Bonds bezeichnet, handelt es sich um festverzinsliche Anleihen die von Aktiengesellschaften begeben werden. Sie verbriefen neben der festen Verzinsung das Recht, während einer bestimmten Frist die Anleihe in einem festgelegten Verhältnis und zu einem ebenfalls vorher festgelegten Preis, in Aktien der ausgebenden Gesellschaft umzuwandeln. Gegebenenfalls ist eine Zuzahlung erforderlich. Nicht eingetauschte Anleihen werden am Ende der Laufzeit zum Nominalwert zurückgezahlt. Der Kurs einer Wandelanleihe wird zu weiten Teilen von der Kursentwicklung der entsprechenden Aktie beeinflusst, so dass der Anleger von steigenden Aktienkursen profitiert, während Kursverluste durch den Rückzahlungsanspruch zum Nennwert am Ende der Laufzeit und durch die Zinszahlungen begrenzt sind. Die Zinssätze von Wandelanleihen können allerdings unter denen für gewöhnliche Unternehmensanleihen liegen.

 

 

1.12. Optionsanleihen

 

Optionsanleihen sind Anleihen, die zusätzlich ein so genanntes "Optionsrecht" verbriefen. Dieses Optionsrecht gibt seinem Inhaber das Recht, eine bestimmte Anzahl Aktien, zu einem vorher festgelegten Preis, innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen (Call-Optionsschein). Der Kurs der Optionsanleihe steigt, wenn der Aktienkurs der zu beziehenden Aktie steigt. An der Börse werden sowohl Optionsanleihen mit Optionsschein (Anleihe cum), als auch Optionsanleihen ohne Optionsschein (Anleihe ex) gehandelt. Auch der Optionsschein kann von der Anleihe getrennt werden und dann separat an der Börse gehandelt werden.

 

 

1.13. Niedrigkuponanleihen

 

Als Niedrigkuponanleihen bzw. Low Kupon Anleihen werden jene festverzinslichen Wertpapiere bezeichnet, die gegenüber anderen Anleihen von Emittenten vergleichbarer Bonität einen unterdurchschnittlichen Kupon ausweisen. Aufgrund der Emission mit deutlichem Disagio werden vergleichbare Renditen erzielt wie bei herkömmlichen Anleihen.

Low Kupon-Anleihen sind aus diesem Grund hauptsächlich für Anleger mit hoher steuerlicher Belastung und bereits ausgeschöpftem Freistellungsbetrag interessant. Die Rendite nach Steuern kommt nämlich überwiegend durch die Differenz zwischen Disagio und Nominalwert zustande. Die Steuerlast wird durch den niedrigen Kupon gering gehalten. Bei den Low Kupon Anleihen handelt es sich in der Regel um Emissionen etablierter Großbanken.

 

 

1.14. Nullkuponanleihen (Zero Bonds)

 

Nullkuponanleihen bzw. Zero Bonds (auch kurz Zeros) sind Anleihen, die nicht mit Zinskupons ausgestattet sind. An Stelle periodischer Zinszahlungen stellt hier die Differenz zwischen dem Rückzahlungskurs und dem Emissionskurs den Zinsertrag bis zur Endfälligkeit dar. Der Anleger erhält demnach nur eine Zahlung: den Verkaufserlös bei einem vorzeitigen Verkauf oder den Tilgungserlös bei Fälligkeit. Zero Bonds werden in der Regel mit einem hohen Abschlag emittiert, der deutlich unter 100% liegt. Zum Tilgungszeitpunkt erfolgt die Rückzahlung zum Kurs von 100%. Mit abnehmender Restlaufzeit der Nullkuponanleihen steigt in der Regel der Kurs durch die aufgelaufenen Zinszahlungsansprüche. Schuldner von Zero Bonds sind hauptsächlich Banken und öffentliche Institutionen. Zero Bonds werden wie andere Rentenpapiere an der Börse gehandelt und können täglich gekauft oder verkauft werden. Allerdings schwankt ihr Kurs stärker als bei anderen Anleihen. Weil die "in dem Papier steckenden" Zinsen und Zinseszinsen im aktuellen Kurs berücksichtigt werden, ergibt sich eine gewisse Hebelwirkung. Sinken die allgemeinen Zinsen, dann steigt der Kurs der Zero Bonds stärker als bei normalen Anleihen mit regelmäßiger Zinszahlung. Bei steigenden Zinsen fällt ihr Kurs entsprechend deutlicher.

 

 

1.15. Variabel verzinsliche Anleihen (Floating Rate Notes)

 

Floating Rates Notes, kurz Floater genannt, sind Anleihen mit einem variablen Zinssatz. Der Kupon ist also während der Laufzeit der Anleihe nicht fest fixiert, sondern wird in bestimmten zeitlichen Abständen an einen Referenzzinssatz angepasst. Dieser Referenzzinssatz kann z. B. der EURIBOR sein oder ein beliebig anderer Geldmarktzinssatz. In den Anleihebedingungen ist auch festgelegt, wann und wie die Anpassung des Kupons erfolgen soll. Viele Floater werden viertel- oder halbjährlich angepasst. In Deutschland besteht bei der Besteuerung ein Unterschied zwischen "echten" Floatern (Verzinsung zum Referenzzinssatz) und Floatern mit Zu-/oder Abschlägen (z. B. EURIBOR + 0,25%). Letztere unterliegen als Finanzinnovationen einer besonderen Besteuerungsregelung. Der Anleger hat den Vorteil, dass er von einem steigenden Zinsniveau profitieren kann, weil er dann einen höheren Kupon erhält. Daher sind Floater besonders in Niedrigzinsphasen interessant, wenn man davon ausgehen kann, dass die Zinsen bald wieder steigen werden. Die meisten Floater sind von Banken emittiert und mit einer Mindestverzinsung ausgestattet.


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