
1.1. Allgemeine Informationen
Jeder Optionsschein muss folgende wesentliche Merkmale aufweisen: Call (Kaufoptionsschein) = das Recht zu kaufen, oder Put (Verkaufsoptionsschein) = das Recht zu verkaufen. Basiswert oder Underlying = Aktie, Index, Währung, Zinsen, etc. Basispreis, Ausübungspreis, Bezugspreis, Strikepreis = jener Preis, zu dem der Basiswert bis zum, oder am, Ende der Laufzeit des Optionsscheines gekauft (Calls) oder verkauft (Puts) werden kann. Bezugsverhältnis, Ratio = Anzahl der Optionsscheine, die zum Bezug eines Basiswertes benötigt werden. Laufzeit = Zeitspanne bis zum Verfall des Optionsscheines. Sämtliche dieser Eckdaten werden vom Emittenten vorgegeben.
1.2. Basiswert und Bezug
Optionsscheine verbriefen grundsätzlich das Recht, Basiswerte zu kaufen oder zu verkaufen. Das Recht auf Kauf eines Basiswertes repräsentiert der Call-Optionsschein, das Recht auf Verkauf der Put-Optionsschein. Die gängigsten Basiswerte sind Aktien, Anleihen, Indizes, Währungen und Rohstoffe. Gewisse Basiswerte sind allerdings nicht lieferbar (erwerbbar), wie z.B. Indizes. Für diese Art von Optionsscheinen ist ein Barausgleich vorgesehen. Der Barausgleich stellt den Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Preis und aktuellem Marktwert des Basiswertes dar und wird dem Optionsscheininhaber ausgezahlt. Der Barausgleich wird in der Fachsprache auch als "Cash Settlement" bezeichnet.
1.3. Basispreis
Optionsscheine sind in ihrer Ausstattung auch mit einem Basispreis versehen. Dieser Basispreis welcher zum Basiswert (Aktien, Anleihen etc...) referenziert, ist jener im voraus festgelegte Preis, zu welchem Sie den Basiswert erwerben oder veräußern können, falls Sie von Ihrem Optionsrecht Gebrauch machen.
1.4. Laufzeit
Die Laufzeit eines Optionsscheines repräsentiert den Zeitraum vom Tag seiner Begebung bis zu dem Tag an dem das Optionsrecht erlischt. Innerhalb der Lebensdauer eines Optionsscheines wird, betreffend dem Optionsrecht, zwischen amerikanischer ("american style") und europäischer ("european style") Optionsfrist unterschieden. Ein Optionsschein mit "american style" berechtigt zur Ausübung eines Optionsrechtes während der gesamten Laufzeit (jeder Bankarbeitstag), während der Optionsschein ausgestattet mit "european style" nur am Ende der Laufzeit ausgeübt werden kann. Es gibt auch Optionsscheine, die nur in einer gewissen Periode der Gesamtlaufzeit ausgeübt werden können.
In der Regel ist der Käufer eines Optionsscheines nicht an der Ausübung eines Optionsrechtes interessiert. Vielmehr wird er versuchen den Optionsschein vor Fälligkeit mit Gewinn zu veräußern.
1.5. Optionsverhältnis (Bezugsverhältnis)
Das Optionsverhältnis gibt an, wie viele Einheiten des Basiswertes durch Ausübung der Option gekauft (Call) oder verkauft (Put) werden können. Im Falle eines Barausgleiches zeigt das Optionsverhältnis die Anzahl der Einheiten des Basiswertes an, welche der Berechnung des Barausgleiches zu Grunde gelegt werden.
1.6. Call
Der Call-Optionsschein drückt die Erwartung auf steigende Kurse des Basiswertes während der Laufzeit des Optionsscheines aus. Tritt dies ein so gewinnt auch der Optionsschein in der Regel an Wert.
1.7. Put
Der Put-Optionsschein drückt die Erwartung auf fallende Kurse des Basiswertes während der Laufzeit des Optionsscheines aus. Tritt dies ein so gewinnt auch der Optionsschein in der Regel an Wert.
1.8. Wirkung eines Optionsschein-Hebels
Der Hebel zeigt, um das wievielfache der Anleger mit dem Optionsschein mehr partizipiert als mit dem jeweiligen Basiswert. Ein Hebel von zwei bewirkt, dass mit der Option das Doppelte an Gewinn erzielt werden kann, als mit dem jeweiligen Basiswert. Da der Hebel aber nicht nur nach oben, sondern auch nach unten wirkt, ist das Verlustrisiko ebenfalls höher als beim direkten Erwerb des Basisinstruments.
1.9. Amerikanische oder europäische Option
Wenn Optionen mit gleichem Basispreis und identischer Laufzeit im Kurs voneinander stark abweichen, kann die Ursache im Ausübungsrecht liegen. Sind die Warrants mit einem amerikanischen Optionsrecht ausgestattet, können sie jederzeit ausgeübt werden. Das rechtfertigt auch einen höheren Preis für den Warrant. Darf der Optionsschein dagegen nur an einem einzigen Tag, genau genommen am Fälligkeitstag ausgeübt werden, hat der Schein ein europäisches Ausübungsrecht. Zweifellos nimmt der Anleger bei dieser Variante eine Einschränkung in Kauf. Denn seine Gewinnchance ist auf den Kurs des Basisinstrumentes an einen bestimmten Börsentag beschränkt. Ob ein Optionsschein mit einem europäischen oder einem amerikanischen Optionsrecht versehen ist, hat aber nichts mit dem Herkunftsland des Basisinstrumentes zu tun. Welches Recht der Emission zu Grunde liegt, bestimmt der Emittent.
Die Spekulation mit Optionsscheinen gehört zu den risikoreicheren Varianten des Börsengeschäfts, die in jüngster Zeit erheblich an Bedeutung gewonnenen haben.
1.10. Innerer Wert
Der Innere Wert gibt den Wert-Gewinn bei sofortiger Ausübung des Optionsscheins wieder. Die Kennzahl misst, wie weit ein Optionsschein im Geld, am Geld bzw. aus dem Geld ist. Im Geld (in the money) bedeutet, dass der aktuelle Kurs des Basiswertes über dem Basispreis liegt. Je weiter sich der Optionsschein ins Geld bewegt, desto stärker ist seine Wertveränderung im Vergleich zum Basiswert (Hebelwirkung). Am Geld (at the money) bedeutet, dass der Basispreis und der aktuelle Kurs identisch sind. Aus dem Geld (out of the money) bedeutet, dass der aktuelle Kurs des Basiswertes unter dem Basispreis liegt. Je weiter sich der Optionsschein aus dem Geld bewegt, desto langsamer verliert er an Wert (Hebelwirkung). Der Wert des Optionsscheins sinkt auch wenn der Kurs des Bezugswertes konstant bleibt. Die Parität eines Optionsscheins unterscheidet sich nur insoweit von seinem inneren Wert als die Parität auch negativ sein kann.
1.11. Spread
Der Spread ist die Spanne, die der Emittent zwischen An- und Verkaufskurs der Optionsscheine stellt. Zum Geldkurs ,oder Bid, kauft der Emittent zurück zum höheren Briefkurs, oder Ask, kann der Anleger die Optionsscheine erwerben.
Optionsscheine werden, wie Aktien, an den Börsen notiert und können bei allen Geschäftsbanken geordert werden. Neben dem börslichen Handel existiert auch ein außerbörslicher Handel. Anleger haben also die Wahl, ob sie außerbörslich direkt beim Emissionshaus kaufen oder verkaufen oder über die offiziellen Aktienbörsen handeln.
Die meisten Optionsscheinhäuser emittieren Optionsscheine mit einer Laufzeit von 12 - 24 Monaten. Ist die Fälligkeit verstrichen, erlischt das Optionsrecht. Selbst wenn der Optionsschein zur Fälligkeit noch werthaltig war, ist das Geld nach Ablauf der Ausübungsfrist unwiederbringlich verloren. Das Optionsrecht aus einem Call oder Put erlischt ebenfalls, wenn die Option ausgeübt wird.
1.12. Put/Call Ratio
Verhältnis der Verkaufsoptionen zu den Kaufoptionen. Die Put/Call Ratio kann als Indikator für Marktentwicklungen herangezogen werden. Liegt der Wert über Eins, so werden fallende, bei einem Wert unter Eins, steigende Kurse angenommen.















