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1.1. Bonitätsrisiko

 

Unter Bonitätsrisiko versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität des Schuldners. Das bedeutet eine mögliche, vorübergehende oder endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllung seiner Zins- und Tilgungsverpflichtungen. Alternative Begriffe für das Bonitätsrisiko sind das Schuldner- oder Emittentenrisiko. Anleihen mit hohem Bonitätsrisiko werden als Junk Bonds bezeichnet. Sie stellen eine hochspekulative Anlageform dar.

 

Bei vielen Wertpapieren wird die Bonität des Schuldners (Emittenten) von Rating-Agenturen bewertet. Die bekanntesten davon sind Fitch, Moody's und Standard & Poors. Die beste Bewertung nach Fitch ist AAA ("Triple A"), was bedeutet, dass der Ausfall der Rückzahlung äußerst unwahrscheinlich ist; die schlechteste ist D für mangelnde Zahlungsfähigkeit.

 

Die Güte einer Rentenanlage bestimmt die Zinsabweichung zum Kapitalmarkt. Da die Bonität eines Emittenten sich während der Laufzeit eines Wertpapiers ändern kann, werden die Ratings von den Agenturen laufend überprüft und gegebenenfalls entsprechend angepasst. Anleger sollten allerdings stets berücksichtigen, dass Rating-Agenturen zwar gründlich arbeiten und für ihre Bewertungen eine Vielzahl von Informationen zu Rate ziehen, aber keineswegs unfehlbar sind.

 

 

1.2. Zinsänderungsrisiko

 

Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich aus der Ungewissheit über die zukünftigen Veränderungen des Marktzinsniveaus. Der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers ist einem Zinsänderungsrisiko in Form eines Kursverlustes ausgesetzt, wenn das Marktzinsniveau steigt. Die Nachfrage nach dem Wertpapier sinkt dann im Vergleich zu Anleihen mit einer höheren Nominalverzinsung, die dem gestiegenen Marktzinsniveau entspricht. Durch die nachlassende Nachfrage sinkt der Kurs des festverzinslichen Wertpapiers. Möchte der Anleger also vor Fälligkeit verkaufen, so realisiert er einen Kursverlust, der seine Rendite mindert. Das Gleiche gilt, wenn er bis zur Fälligkeit das Wertpapier hält, er es aber ursprünglich über dem Nominalwert gekauft hatte.

 

 

1.3. Laufzeitenrisiko

 

Im Zusammenhang mit dem Zinsänderungsrisiko steht das Laufzeitenrisiko. Wie stark sich nämlich eine Zinsänderung tatsächlich auf den Kurs einer Anleihe auswirkt, hängt von der Restlaufzeit ab. Vereinfacht gesagt beinhaltet diejenige von zwei Anleihen eines Emittenten mit gleichem Nominalzins und gleicher Ausstattung, das größere Risiko, welche die längere Restlaufzeit aufweist. Denn sie unterliegt noch über einen längeren Zeitraum hinweg dem Zinsänderungsrisiko. Ihr Kurs wird daher im Allgemeinen niedriger notieren und stärkeren Schwankungen bei Änderungen der Zinsen ausgesetzt sein.

 

Es gibt eine einfache Faustregel, an Hand der Sie die zu erwartende Kursschwankung bei Zinsänderungen grob abschätzen können. Diese lautet: Die Kursschwankung entspricht der Änderung des Zinsniveaus mal Restlaufzeit in Jahren. Ein Beispiel: Die Restlaufzeit eines festverzinslichen Wertpapiers beträgt vier Jahre. Steigt das Marktzinsniveau um 0,5%, so sinkt der Kurs um ca. 2,0%.

 

 

1.4. Kündigungsrisiko

 

In den Emissionsbedingungen, die im Emissionsprospekt enthalten sind, kann sich der Schuldner einer Anleihe ein vorzeitiges Kündigungsrecht vorbehalten. Mit einem solchen Kündigungsrecht werden Anleihen oft in Hochzinsphasen ausgestattet. Sinkt das Marktzinsniveau, so steigt für den Anleger das Risiko, dass der Emittent von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Der Emittent kann auf diese Weise seine Verbindlichkeiten abbauen oder sich billiger durch Ausgabe einer neuen Anleihe mit niedrigerem Nominalzins refinanzieren. Die vorzeitige Kündigung kann zu einer Abweichung von der erwarteten Rendite führen. Anderseits weisen solche Anleihen in der Regel im Vornherein Renditeaufschläge im Vergleich zu Anleihen ohne Kündigungsrecht auf.

 

 

1.5. Auslosungsrisiko

 

Auslosungsrisiko Tilgungsanleihen, die nach einem Auslosungsverfahren zurückgezahlt werden, sind mit besonderen Risiken verbunden. Die für den Anleger unsichere rechnerische Laufzeit kann zu Renditeveränderungen führen. Wenn eine Anleihe auf Grund einer vergleichsweise hohen Nominalverzinsung zu einem Kurs von über 100% gekauft wurde, und die Rückzahlung auf Grund der Auslosung zu einem unerwartet frühen Termin zu pari (also zum Nominalkurs von 100%) erfolgt, verursacht diese Laufzeitverkürzung für den Anleger eine Verschlechterung der Rendite.

 

 

1.6. Währungsrisiko

 

Anleihen, die in einer anderen Währung als der Heimatwährung des Anlegers emittiert werden bzw. Doppelwährungsanleihen, weisen ein Währungsrisiko (Wechselkursänderungsrisiko) auf. Die Rendite richtet sich neben dem Marktzins und den Ausstattungsmerkmalen der Anleihe, auch nach der Wechselkursentwicklung der Anleihenwährung gegenüber der Heimatwährung des Anlegers. Investiert zum Beispiel ein Anleger im EU-Raum in eine festverzinsliche US-Dollaranleihe, so führt eine Aufwertung des US-Dollar, ab diesem Zeitpunkt, zu höheren Zinszahlungen. Umgerechnet in Euro (in US-Dollar bleiben sie konstant) und auch die Tilgungszahlung am Ende der Laufzeit ist, ausgedrückt in Euro, höher. Für den risikobewussteren Anleger eröffnen sich dadurch zusätzliche Chancen, eine bessere Rendite zu erzielen. Gleichzeitig besteht natürlich für den Anleger, im Falle einer Abwertung der Anleihenwährung das Risiko, einen Renditeverlust zu erleiden.


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