
1.1. Allgemeine Informationen
Unter Konjunkturpolitik versteht man die Summe wirtschaftspolitischer Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Konjunktur zu glätten und ein möglichst gleichmäßiges, positives Wirtschaftswachstum zu erreichen. Oder anders Definiert ist die Konjunkturpolitik derInbegriff aller staatlichen Maßnahmen die der Beeinflussung des Konjunkturverlaufs dienen. Wichtige Beiträge zur Konjunkturpolitik können die Fiskalpolitik, die Geldpolitik, die Außenwirtschaftspolitik und die Lohnpolitik leisten.
1.2. Fiskalpolitik
Fiskalpolitik ist ein wirtschaftspolitisches Instrument des Staates. Sie ist ein Teilbereich der Finanzpolitik und wird oft fälschlicherweise mit dieser gleichgesetzt. Fiskalpolitik ist des Weiteren ein wichtiges Element der Konjunkturpolitik. Sie beabsichtigt mittels der Beeinflussung von Steuern und Staatsausgaben die konjunkturellen Schwankungen auszugleichen und damit ein stabiles wirtschaftliches Wachstum zu erhalten, wobei auch ein hoher Beschäftigungsstand und eine gleichmäßig geringe Inflation Ziel sind. Da man für die Fiskalpolitik immer erst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden müssen, wirkt sie langsamer auf das Wirtschaftsgeschehen ein. Die Fiskalpolitik des Staates wirkt eher langfristig und nachhaltig. Weiters wird die Fiskalpolitik von den einzelnen Staaten selbst gestaltet.
1.3. Geldpolitik
Im Rahmen der Währungsunion ist die Geldpolitik zentrale Aufgabe des unabhängigen Europäischen Systems der Zentralbanken. Das vorrangige Ziel der Geldpolitik ist gemäß EG-Vertrag die Gewährleistung der Preisstabilität im Euroraum. Die Umsetzung der Geldpolitik erfolgt über die nationalen Zentralbanken mittels der geldpolitischen Instrumente. Im engeren Sinn ist eine Verknappung der Geldmenge eine kontraktive / restriktive Geldpolitik; eine Ausdehnung der Geldmenge eine expansive Geldpolitik. Ziele der Zentralbankpolitik ergeben sich aus den Zwischenzielen. Das Zwischenziel ist somit ein Indikator, ob das wirtschaftspolitische Ziel eingehalten wird. Dies kann z.B. die Geldmenge, der Zins, die Inflationsrate, das Wirtschaftswachstum oder eine Kombination aus mehreren Zielen sein.
1.4. Außenwirtschaftspolitik
Darunter werden die handelspolitischen Instrumente und Maßnahmen eines Staates verstanden, die sich aus unterschiedlichen Zielvorstellungen ableiten. In Anlehnung an die Differenzierung zwischen realer und monetärer Außenwirtschaftstheorie wird zwischen realwirtschaftlichen und monetären Maßnahmen (Wechselkurspolitik) unterschieden. Zu den realwirtschaftlichen Instrumenten gehören etwa die Erhebung von Zöllen und mengenmäßige Import-/Exportbeschränkungen. Ziel der österreichischen/deutschen Außenwirtschaftspolitik ist es, optimale Rahmenbedingungen für heimische Unternehmen zu schaffen, um auf den Weltmärkten erfolgreich und unter fairen Bedingungen bestehen zu können. In einer globalisierten Welt, die sich durch eine ständig wachsende Vernetzung der Kontinente durch Informations- und Kommunikationstechnologie auszeichnet, und sowohl die kapitalmäßige als auch handelsmäßige weltwirtschaftliche Verflechtung immer größer wird, haben nationale Grenzen immer weniger Bedeutung. Daher hat auch die Außenwirtschaftspolitik immer mehr den Anforderungen des internationalen Wettbewerbs und der globalisierten Märkte Rechnung zu tragen. Dabei ist zu beachten, dass einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft gesichert und gestärkt wird, und andererseits die Chancen für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze genützt werden.
1.5. Lohnpolitik
Lohnpolitik (als eine Unterart der Konjunkturpolitik) bezeichnet einen Vorgang mit dem Ziel, zu allgemein verbindlichen Entscheidungen über die Höhe der Löhne als Arbeitsentgelt zu kommen, indem sich mehrere Interessengruppen, Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer, Arbeitgeberverbände als Vertreter der Arbeitgeber, oder andere Einrichtungen und Personen gezielt an diesem verbindlichen Entscheidungsprozess etwa im Rahmen von Tarifverhandlungen beteiligen. Auf die Lohnpolitik nehmen auch staatliche Einrichtungen wie Regierung oder Parteien sowie die Wirtschaftsmedien und die wissenschaftlichen Beratungsinstitutionen Einfluss. Lohnpolitik, ist zielorientiertes Handeln betrieblicher, verbandlicher (Tarifparteien) und staatlicher Institutionen, um Höhe, Entwicklung und Struktur der Löhne (und Gehälter) sowie die Einkommensverteilung zu beeinflussen. Staatliche Eingriffsmöglichkeiten sind allerdings durch die Tarifautonomie begrenzt. Grundlage für die Lohnpolitik ist der Tarifvertrag, in dem sich die Vertragspartner auf die Einhaltung bestimmter Mindestlöhne (Tariflöhne) verpflichten.
1.6. Wurzeln der Konjunkturpolitik
Aufgrund der Weltwirtschaftskrise wurden die Vorschläge der klassischen Ökonomie als wirkunglos wenn nicht gar kontraproduktiv angesehen, dem Staat konjunkturpolitische Abstinenz zu empfehlen und einen stabilen, ausgeglichenen Staatshaushalt anzustreben. Das lag zwar auch an Fehlentscheidungen wie z. B. dem vermehrten Protektionismus, der den Handel zusammenbrechen ließ, sowie den durch Reparationsforderungen verstärkten Problemen, mit Auswirkungen auch auf andere Länder, aber das änderte nichts an einem schwindenden Vertrauen in eine fiskalisch konservative Wirtschaftspolitik. Ein Musterbeispiel für eine solche Politik war in Deutschland die brüningsche Sparpolitik. Stattdessen führten die Erfolge insbesondere einiger militaristischer Länder bei der Überwindung der Krise durch verstärkte staatliche Ausgaben für Rüstung und Infrastruktur dazu, dass die Ideen des Keynesianismus mehr und mehr an Bedeutung gewannen, der Staat müsse durch staatliche Ausgabenprogramme wirtschaftliche Ungleichgewichte kompensieren. In den USA kam es unter Präsident Franklin D. Roosevelt zum New Deal, einem staatlichen Investitionsprogramm, mit dessen Hilfe es gelang, die Wirtschaft wieder zu stabilisieren.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war die wirtschaftliche Entwicklung in vielen Industrieländern für viele Jahre kräftig und ohne allzu kritische Einbrüche aufwärtsgerichtet. Die Gründe dafür lagen darin, dass vielfach ein erheblicher Nachholbedarf bestand, die USA mit dem Marshallplan und einem hohen Dollarkurs Europa zu einem Bollwerk gegen den Kommunismus machten, und der kommende Bedarf sich relativ genau abschätzen ließ. Als es in den sechziger Jahren erstmals nach 1945 wieder zu einer größeren konjunkturellen Schwäche kam, hatte sich das keynesianische Gedankengut so weit durchgesetzt, dass viele Wirtschaftspolitiker davon ausgingen, konjunkturelle Schwankungen mit Hilfe einer antizyklischen Fiskalpolitik ausgleichen zu können.
In Deutschland fand dies den Niederschlag in der Verabschiedung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes, das eine stetige Wirtschaftsentwicklung zum Ziel der Politik erhob und Instrumente einführte, dieses Ziel auch prinzipiell zu erreichen, z. B. einen Konjunkturzuschlag zur Einkommensteuer oder eine Konjunkturausgleichsrücklage.
Allerdings scheiterte die antizyklische Finanzpolitik in Deutschland wie in anderen Ländern in den siebziger Jahren. Zum einen waren die Schwierigkeiten unterschätzt worden, Ausgabenprogramme zeitgerecht zu verabschieden und richtig zu dimensionieren. Es kam zu Verzögerungen bei Erkennen des Abschwungs sowie bei Verabschiedung, Umsetzung und Wirkung der Programme, so dass sie oft erst im folgenden Aufschwung spürbar wurden, die Politik also prozyklisch wirkte. Zum anderen waren Politiker nicht bereit, in der Rezession erlassene Ausgabenprogramme wieder abzuschaffen, wie dies nach dem Konzept der antizyklischen Politik erforderlich gewesen wäre. Es wurden auch selten die nötigen Steuersenkungen durchgeführt, stattdessen sogar Steuern erhöht, um die mit den Konjunkturprogrammen verbundenen Ausgaben zu decken, was zu einer allgemeinen Verringerung des Wachstums führte. Teilweise führten die staatlichen Ausgaben zu einer Verlangsamung der Anpassung der Wirtschaft an sich verändernde Märkte. Außerdem verloren die staatlichen Ausgaben immer mehr an Effizienz, was z. B. mit einer Sättigung beim Straßenbau und einem Schwenk von angebots- zu nachfrageorientierter Wirtschaftspolitik zu tun hatte.
Mit dem (in Deutschland allerdings sehr moderaten) Schwenk zur Angebotspolitik und mehr fiskalischer Zurückhaltung in den achtziger Jahren verzichtete die Politik auf eine antizyklische Konjunkturpolitik. Sie lässt aber weiterhin automatische Stabilisatoren zu; d. h. wenn aus konjunkturellen Gründen höhere Ausgaben (z. B. für die Arbeitslosenversicherung) fällig werden oder geringere Steuereinnahmen anfallen, so nimmt die Politik dies teilweise hin und wiederholt nicht den von vielen als Fehler angesehenen Versuch aus der Weltwirtschaftskrise, unter allen Umständen einen ausgeglichenen Staatshaushalt herbeiführen zu müssen. Allerdings wird auch hier eine Trendwende erkennbar, wie die immer deutlicher werdenden Sparbemühungen zeigen.















