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1.1. Allgemeine Informationen

 

Unter der Wirtschaftspolitik versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen, mit denen der Staat regelnd und gestaltend in die Wirtschaft eingreift. Wirtschaftspolitik legt die Spielregeln fest, innerhalb derer die weitgehend privat organisierte Wirtschaft sich mit all ihren verschiedenen Akteuren entfalten kann. Ziel der Wirtschaftspolitik ist die nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität der Bürger durch Beschäftigungssicherung, Einkommenswachstum und faire Einkommensverteilung unter Berücksichtigung angemessener Sozial- und Umweltstandards. Die Wissenschaft der Wirtschaftspolitik ist ein Teilgebiet der Volkswirtschaftslehre und beschäftigt sich mit den Organisationsprinzipien von Wirtschaftssystemen und den wirtschaftlichen Abläufen.

 

Grundsätzlich wird Wirtschaftspolitik eingeteilt in Ordnungspolitik, Strukturpolitik und Prozesspolitik. Erstere zielt auf die Rahmenbedingungen ab, unter denen die Wirtschaftssubjekte ihre Entscheidungen fällen, zweitere beinhaltet Eingriffe auf die regionale und Branchenstruktur, letztere ist dadurch gekennzeichnet, dass der Staat aktiv in die Marktprozesse eingreift. Zur Ordnungspolitik zählt insbesondere die Wettbewerbspolitik. Zur Strukturpolitik gehören Infrastrukturpolitik, regionale und sektorale Strukturpolitik. Zur Prozesspolitik gehören Arbeitsmarktpolitik, Finanzpolitik, Fiskalpolitik, Geldpolitik, Handelspolitik, Konjunkturpolitik. Zur Wirtschaftspolitik gehören ebenso die Gebiete der Sozialpolitik und der Währungspolitik.

 

 

1.2. Wirtschaftspolitik in Österreich

 

Der Binnenmarkt, die Einführung der gemeinsamen europäischen Währung, die jüngste Erweiterung der EU auf 27 Mitgliedsländer, die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft, und ein rascher ökonomischer Strukturwandel haben die Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume der österreichischen Wirtschaftspolitik in den letzten Jahren geprägt und grundlegend verändert. Den im einzelstaatlichen Bereich verbleibenden wirtschaftspolitischen Instrumenten (Fiskalpolitik, Strukturpolitiken) kommt vor diesem Hintergrund entscheidende Bedeutung für die Sicherung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zu. Die wirtschaftliche Entwicklung verläuft in Österreich und Deutschland bereits seit einigen Jahrzehnten nicht mehr parallel. Das gesamtwirtschaftliche Wachstum sowie die Entwicklung am Arbeitsmarkt weisen in Österreich eine deutlich stärkere Dynamik auf, als das in Deutschland der Fall ist. Ob es auch in der Zukunft so bleibt obliegt unseren Politikern.

 

 

1.3. Wirtschaftspolitik in Europa

 

Die Wirtschafts- und Währungsunion erfordert eine stärkere Zusammenarbeit in Fragen der Wirtschaftspolitik, als dies in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Im Vordergrund steht dabei die Zielsetzung, durch einen Dialog zwischen den Akteuren der Wirtschaftspolitik eine angemessene Abstimmung der verschiedenen Politikbereiche sicherzustellen, um auf diese Weise die Voraussetzungen für nichtinflationäres Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu schaffen.

Die Mitgliedstaaten der EU erwirtschaften zusammen ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts. Damit ist die Europäische Union der größte Wirtschaftsblock der Erde. Zwar sind alle Mitgliedstaaten auch eigenständige Mitglieder in der Welthandelsorganisation (WTO), doch Sprecherin für sie ist als WTO-Mitglied die Europäische Gemeinschaft. Verglichen mit den im Agrarsektor eingesetzten EU-Mitteln ist der auf Industrie- und Gewerbeförderung entfallende Anteil eher gering. In diesem Bereich zeigt sich der Einfluss der Gemeinschaft vor allem bei der Vorgabe von Normen und Wettbewerbsregeln, über deren Einhaltung die Kommission wacht. Die Kernkompetenz zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt liegt beim Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission, der die jeweiligen Kartellbehörden der einzelnen Staaten als supranationales Organ ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen.


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