Investor Michael (Tojner) ist in seinem gerichtlich ausgetragenen Streit um die Abwicklung seiner CEG I Beteiligungs AG gegen die Übernahmekommission unterlegen. Das geht aus einem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (GZ: W107 2011560-1) hervor, das mir exklusiv vorliegt. In dem Spruch von Ende letzten Jahres wird die gegen Michael und seinen Kompagnion Ernst (Forstmayr) verhängte Strafe von knapp 22.000 Euro bestätigt. Die Richterin zeigte sich überzeugt davon, dass Michael und Ernst den Aktionären von CEG I im Jahr 2013 ein Pflichtangebot hätten legen müssen. In dem Erkenntnis geht das Gericht mit den beiden Investoren nicht gerade zimperlich um:
„Die Tat schädigte in nicht unerheblichem Maße die durch die verletzten Rechtsvorschriften geschützten, im öffentlichen Interesse gelegenen Aufsichtsziele der belangten Behörde im Hinblick (Der Übernahmekommission) auf das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Kapitalmarkt und die schutzwürdigen Interessen der Kunden (Anleger)“, heißt es darin.
Michael ist damit natürlich nicht einverstanden und will laut seinem Büro dagegen berufen. Zu deiner Erinnerung, die CEG I schrieb jahrelang Verluste ehe sie Ende 2013 von der Wiener Börse verschwand.