Wie du weißt, gibt es noch Personen unter uns, die einen alten Bausparvertrag besitzen. Manche sogar noch einen von vor dem Jahr 1999. Davor gab es nämlich noch Fixzinsen (manche mit weit über zwei Prozent). Im Vergleich zu modernen Sparern, steigen diese heute recht gut aus (auf einem Vertrag bei der S-Bausparkasse liegen beispielsweise 3,6 Millionen Euro zu 3,5 Prozent Zinsen). Was auch nicht wirklich dem Sinne des Bauspargedankens entspricht. Die Bausparkasse Wüstenrot wollte da nicht länger zusehen und griff in Altverträge ein (sie haben die Zinssätze bei manchen Kunden auf 0,1 Prozent gesenkt).
Der Schuss ist nun nach hinten losgegangen. Die Arbeiterkammer strengte einen Musterprozess an, der jetzt vom Obersten Gerichtshof (OGH) in letzter Instanz entschieden wurde. Er gab laut Aussagen der Arbeiterkammer den Konsumentenschützern recht. Das bedeutet, dass die Bausparkasse die Zinssenkung zurücknehmen (und wahrscheinlich sogar entgangene Zinsen nachzahlen) muss. Das scheint mir nach einem Präzedenzfall für alle anderen Bausparkassen, die Altverträge kündigen beziehungsweise zum Umstieg bewegen wollen.