Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Buwog Group wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung zu einer Strafe von 262.500 Euro verdonnert. FMA-Sprecher Stefan (Maier) sagt mir, dass die Buwog Group im Frühjahr 2017 ihre Kapitalerhöhung von 400 Millionen Euro statt im März erst im Mai gemeldet hatte. Auch die Wolford AG wird von der FMA wegen einer zwei Wochen verspätet publizierten Geschäftsprognose (lies hier nach) mit 60.000 Euro zur Kasse gebeten.
Du fragst dich vielleicht, wieso die Strafen so unterschiedlich ausfallen. Nun, die Strafen werden am jährlichen Gesamtumsatz (maximal zwei Prozent) bemessen. Strafmindernd bei der Wolford AG kommt hinzu, dass das Unternehmen auf Rechtsmittel verzichtet hat und die Strafe akzeptiert, lässt mir Wolford-Sprecherin Maresa (Hoffmann) aus Bregenz ausrichten. Die Buwog Group indes, sieht sich im Recht.
„Die Buwog Group wird gegen das Straferkenntnis Rechtsmittel erheben“, sagt mir Buwog-Sprecherin Natascha (Toegl).
Über die komplexe Regelung der Ad-hoc Meldepflicht berichte ich dir in meinem Blog nicht zum ersten Mal. Sie sorgt regelmäßig für Unruhe am Finanzmarkt. Es ist an der Zeit für klare Spielregeln!