Du hast sicher mitbekommen, dass ein Vorarlberger Anwalt (lies hier nach) die Österreichische Post AG (Post) auf Schadenersatz wegen Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geklagt hat und in erster Instanz (es ging um Weitergabe von Daten zur Parteiaffinität) recht bekommen hat. Die 800-Euro-Strafe ist aber noch nicht (Daten wurden nicht weitergegeben) rechtskräftig.
Die Frage ist für mich, wieviel weitere Personen klagen könnten und wie teuer das für die Post wird. Rücklagen hat die Post dafür keine gebildet. Es geht dabei um einen immateriellen Schaden (Gefühlszustand). Wie mir Post-Sprecher Michael (Homola) sagt, wurden die Datensätze von 2,2 Millionen Personen auf Anweisung der Datenschutzbehörde im Februar 2019 gelöscht.
„Diejenigen, die vor der Löschung ein Auskunftsbegehren gestellt haben und bei denen Daten zur Parteiaffinität verarbeitet wurden, könnten sich eine Klage überlegen. Sie müssten glaubhaft begründen, dass sie einen Gefühlsschaden davongetragen haben. Bei einer Sammelklage muss jeder Betroffene einzeln bewertet werden“, sagt mit Freshfields-Datenschutzexperte Gernot (Fritz).
Bei der Post sind bis Juli 15.000 Auskunftsbegehren gestellt worden. Gernot (ich auch!) wartet gespannt auf das Urteil, weil die DSGVO wirklich beginnt, getestet zu werden.