Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat das Leerverkaufs-Verbot für österreichische Aktien bis 18. Mai 2020 verlängert. Allerdings wurde das grundsätzliche Verbot adaptiert. Erlaubt sind nun Leerverkäufe, wenn diese zur Absicherung bestehender Positionen (lies hier mehr) genutzt werden, sagt mir FMA-Sprecher Klaus (Grubelnik). Begründet wird das mit dem Erhalt der Stabilität des Finanzmarkts und des Vertrauens der Anleger. Wie du sicher weißt, wird die Wirkung von Leerverkaufs-Verboten unter Ökonomen kontrovers diskutiert. Ich schließe daraus: Symbolik zählt in dem derzeitigen Krisenszenario vielleicht mehr als der tatsächliche Nutzen.
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