Beim genauen Studium der Tagesordnung der Hauptversammlung der S Immo AG (am 12. Oktober 2020) ist mir der Punkt 11 ins Auge gesprungen. Da steht
11. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 7 Abs 2 in der Weise, dass der letzte Satz ersatzlos entfällt.
Neugierig wie ich bin, habe ich besagten Satz (klick hier für die Satzung) für dich herausgefunden:
„Eine Bestellung zum Vorstand ist letztmalig vor Erreichen des 65. Lebensjahres möglich.“
Nun ist es kein Geheimnis, dass S-Immo-Vorstandschef Ernst (Vejdovszky) am 30. Oktober 2020 seinen 67. Geburtstag feiert und sein Vorstandsmandat mit 30. Juni 2021 auslaufen würde. Ich weiß auch, dass Ernst viel an der Zukunft seines, von ihm aufgebauten, Immobilienkonzerns liegt, da ist loslassen schwierig (irgendwann wirst du es müssen, Ernst!). Mit den immer noch im Raume schwebenden Fusionsgerüchten zwischen S Immo AG und Immofinanz AG und dem starken S-Immo-Kernaktionär Ronny (Pecik) ist es aber sicher gut, wenn hier ein nicht minderstarker Vorstandschef zumindest ein paar Fäden in der Hand hält, auch im Sinne der übrigen Aktionäre.