Du hast sicher mitbekommen, dass sich Konsumentenschutz-Minister Rudolf (Anschober) zu den Schließfach-Coups (davon habe ich dir hier berichtet) zu Wort gemeldet hat. Rudolf sieht die Geldinstitute in der Pflicht, für die Schadenssumme aufzukommen. Was aber, wenn sich die Geschädigten schwer tun, ihren Schaden zu definieren? Wie ich im neuen Börsianer Magazin (klick hier auf Seite 46) lese, ist es ein offenes Geheimnis, dass in den Schließfächern auch viel Schwarzgeld und andere Werte gelagert werden, deren Herkunft unklar ist. Wie deklariert man jedoch Werte, die man legal nicht besitzen dürfte? Richtig, gar nicht. Kaum verwunderlich also, dass trotz Peter (Kolba)s Forderung an die Banken und der Drohung einer Klage (ich berichtete dir) in vielen Fällen noch keine Einigung gefunden wurde.
© BKA / Christopher Dunker