Aufgrund zu spät gemeldeter Eigengeschäfte wurde die Wienerberger Mitarbeiter-Beteiligungsprivatstiftung von der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu einer Strafe von 41.400 Euro verdonnert. Ein überschaubares Ausmaß, verglichen zu den 160.000 Euro, welche die Wienerberger AG erst im Oktober 2021 aufgrund einer verspäteten Adhoc-Meldung auf den Tisch legen musste (lies hier). Es ging dabei um den Erwerb von Wienerberger-Aktien in den Jahren 2019 und 2020, die nicht meldepflichtig waren, die FMA änderte aber laut Sprecherin Claudia (Hajdinyak) ihre Auslegung. In Zukunft sollen derartige Fehler ohnehin vermieden werden, wie mir Claudia erklärt:
„Die Stiftung hat ihre internen Regularien in Abstimmung mit der FMA so geändert und an die Auslegung der FMA angepasst, dass bei vergleichbaren Aktienkäufen hinkünftig keine Melde- oder Veröffentlichungspflicht mehr besteht. Es wurde somit sichergestellt, dass Meldepflichtverletzungen hinkünftig nicht mehr erfolgen.“
Das ist gut, sonst geht das echt noch ins Geld.