Letztes Jahr sind bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zwei spezielle Klagen ins Haus geflattert. Die Kläger sind dir sicherlich bekannte Akteure: Die Bawag Group AG und die Sberbank Europe AG. Im August verhängte die EZB Strafzahlungen gegen die beiden Bankinstitute, weil gewisse Großkreditgrenzen (und damit ein Kreditrisiko pro Kunde) überschritten wurden. Großkunden sind für Banken natürlich sehr lukrativ und deshalb werden diesen gerne Kredite vergeben. Die Strafen werden normalerweise von der FMA verhängt. Da die beiden Banken aber von der EZB kontrolliert werden, ist diese dafür zuständig.
Klaus (Grubelnik) von der Finanzmarktaufsicht hat mir Infos zu den Abschöpfungszinsen geliefert: Durch die Großkreditgrenzen soll das Klumpenrisiko (das ist eine Häufung der Ausfallrisiken) der Kreditnehmer begrenzt werden. Bezugsgröße für die Grenze sind die anrechenbaren Eigenmittel der Bank (ab zehn Prozent der Eigenmittel ist ein Kredit ein Großkredit).
Keine Bank zahlt freiwillig gerne Strafzinsen – logisch. Deshalb klagten die Bawag Group AG und die Sberbank Europe AG. Diese sehen die EZB dafür nicht zuständig, fühlen sich im Recht auf ein faires Verfahren verletzt und meinen, die Zinsen seien schon verjährt.
Klingt nach einem großen Brocken, den es aufzuarbeiten gibt. Zum Glück bin ich in dieser Angelegenheit nicht der Richter. Die Bawag Group AG sowie die Sberbank Europe AG wollten bei mir kein Kommentar dazu abgeben.