EVN-Vorstandssprecher Stefan (Szyszkowitz) hat mir heute bei der Bilanzpressekonferenz für das Geschäftsjahr 2021/22 (hier ein Blick in den Bericht) gesagt, dass die zu zahlende staatliche Übergewinnsteuer (gilt für die Gewinner der Energiekrise) als
„temporärer Eingriff eine faire Abwegung ist. Es wird einen dreistelligen Millionenbetrag ausmachen. Die Möglichkeit, unsere Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien gegenzurechnnen hilft. Je nachdem, wie viel wir gegenrechnen können, steht ein Einser oder Zweier vor dem Millionenbetrag.“
Die EVN AG nimmt laut Stefan in den kommenden Jahren 500 Millionen Euro pro Jahr für den Ausbau der Energieinfrastruktur in die Hand. Stell die vor, die EVN AG hat wöchentlich 1.200 Aufträge für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), 25 Prozent der österreichweiten PV-Anlagen speisen ins Netz der EVN AG ein, bei Windenergie sind es 53 Prozent. In den kommenden acht Jahren errichtet der Versorger übrigens 40 Umspannwerke, 22 davon sind bereits im Bau.
Gefahr der Überförderung
Spannend finde ich, dass die Strompreiserhöhungen (mit 1. September 2022 verdoppelt) durch die EVN AG bei 66 Prozent der Haushalte durch die Förderungen (des Bundes und des Landes Niederösterreich inklusive Rabatte) kompensiert wurden.
„Die Fördermaßnahmen sind gerechtfertigt, sofern sie nicht zur Überförderung führen, das würde zu falschem Konsum anregen“, sagt Stefan.