Die Unicredit Bank Austria AG (Bank Austria) bringt den Vorstand der Oberbank AG erneut vor Gericht. Sie klagt Franz (Gasselsberger), Josef (Weißl), Florian (Hagenauer) sowie Martin (Seiter) wegen „pflichtwidriger Ausübung ihrer Funktion als Mitglieder des Vorstandes der Oberbank AG in Höhe von insgesamt 3.050.546,40 Euro“ im Zusammenhang mit Aktiengeschäften der Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV). Die Klage entnehme ich einem neuen Tagesordnungspunkt für die nächste Hauptversammlung der Oberbank AG im Mai.
„Behauptet wird ein Schaden von über drei Millionen Euro, der durch angeblich pflichtwidrige Ausübung der Vorstandsfunktionen entstanden sei. Dieser Vorwurf wird seitens des Vorstands entschieden als inhaltlich falsch und rechtlich verfehlt und damit offenkundig unbegründet zurückgewiesen. Angesichts des beeindruckenden Geschäftserfolgs der Oberbank im Jahr 2022, wie auch in den Jahren davor, erweist sich der Vorwurf pflichtwidriger Ausübung als absurd“, heißt es vom Oberbank-Vorstand in einer Stellungnahme.
Wüstenrot und BTV-Aktien
Hintergrund ist ein laufender Rechtstreit der Unicredit Bank Austria AG mit der 3 Banken Gruppe. Sie besteht aus Oberbank AG, BTV und BKS Bank AG. Über den Konflikt hatte ich dir schon mehrfach berichtet. Im konkreten Fall (lies hier mehr dazu) geht es um den Verkauf der BTV-Aktien, die von Wüstenrot gehalten worden waren, vom Syndikat aufgekauft und zu „Marktpreisen an Syndikatspartner weiterveräußert“ wurden.
Bank-Austria-Sprecher Matthias (Raftl) sagt mir, dass sich nach dem Verlangen (klick hier) des Minderheitsaktionärs (Bank Austria)
„die Oberbank AG selbst schadlos am Vorstand halten müsste. Aktien wurden um 41,60 Euro gekauft und am gleichen Tag um 34,40 Euro weiterverkauft, das ist ein Schaden für die Oberbank in Höhe von 3,05 Millionen Euro. Und ein gutes Ergebnis, über das wir uns als Aktionär natürlich freuen, hat nichts mit den Sachverhalt zu tun“.
Dass die Bank Austria keinen direkten Vertreter mehr im Aufsichtsrat der Oberbank AG hat, ist sicher eines der Probleme der Nicht-Kommunikation zwischen den beiden Banken.