Die Konsumentenschützer des VKI wollen der Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG sowie der Unicredit Bank Austria AG (Bank Austria) an den Kragen gehen. Der Grund sind Kick-back-Zahlungen, welche die Banken bei Wertpapierverkäufen von ihren Fondsgesellschaften erhalten haben sollen.
Sammelklage in Planung
Solche Bestandsprovisionen sind nicht unüblich. Entsprechend dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) müssen sie offengelegt werden, zusätzlich auch der Qualitätsverbesserung der Dienstleistung dienen und dürfen außerdem zu keiner Interessenkollision führen. Der Vorwurf des VKI: Die betroffenen Banken hätten diese Provisionszahlungen den Kunden gegenüber nicht ausreichend offengelegt. Daher seien sie unzulässig und nach Rechtsauffassung des VKI zurückzuzahlen. Eine Sammelklage wird vorbereitet.
Diese stößt bei den Betroffenen auf Unverständnis. Die Bank Austria antwortet mir schriftlich:
Wir folgen in der Wertpapierberatung den geltenden Rechtsvorschriften, dies gilt für alle genannten Zeiträume. Zu keiner Zeit wurden Kunden Bestandsprovisionen verschwiegen, und es werden auch die notwendigen Qualitätsverbesserungen ständig vorgenommen. Wir betrachten die Vorwürfe daher als ungerechtfertigt.
Satte Summen
Sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen, könnte eine beträchtliche Klagesumme herauskommen. Die geflossenen Bestandsprovisionen betragen in etwa 0,8 Prozent des Fondsvermögens pro Veranlagungsjahr. Der rückgeforderte Betrag könnte pro Anleger je nach Investitionsvolumen und Investitionszeit ein paar hundert bis ein paar tausend Euro ausmachen.