Etwas verdutzt nahm ich zur Kenntnis, dass es Österreich nicht geschafft hat, die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) rechtzeitig bis Juli in ein nationales Gesetz zu gießen. Mit der Sache vertraute Insider sagen mir, dass, solange kein Gesetz beschlossen ist, auch keine Berichterstattung zur Anwendung kommt. Das würde ein großes Wirrwarr bedeuten, da sich die betroffenen „Unternehmen von öffentlichem Interesse“, also in erster Linie die börsennotierten Unternehmen, bereits intensiv auf die eigentlich ab dem Berichtsjahr 2024 geltende Verordnung vorbereiten. Was tun die Betroffenen? Sanela (Terko), Partnerin beim Wirtschaftsprüfer BDO sagt mir:
„Wir gehen davon aus, dass ein entsprechendes Gesetz zeitnah nachgeholt wird und raten unseren Kunden dringend, die Vorbereitungen in Sachen Berichtspflicht fortzuführen.“
Wie ich höre hat es zwischen ÖVP und Grünen beim Thema Strafmaß bei Vergehen Differenzen gegeben, wobei die ÖVP hier eher Milde walten lassen wollte. Ich finde, die beiden Regierungspartner sollten sich zusammenreißen. Schließlich gibt es derzeit nicht einmal einen öffentlich einsehbaren Entwurf, den Inhalt kennen viele also nur von Hörensagen. Es kann nicht sein, dass die Unternehmen hier im Dunkeln gelassen werden. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU steht damit vor der Tür. Und im Ernstfall könnte eine direkte Anwendung der Verordnung durchgesetzt werden, wie manche Juristen meinen. Das wäre nach Einschätzung der meisten Beobachter nachteilig für die betroffenen Unternehmen.