Die Euram Bank AG muss auf Weisung der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf einer noch einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung (spätestens am 18. Oktober!) eine („erste“) Kapitalerhöhung von mindestens 25 Millionen Euro beschließen. Sollte es nicht zu dem Beschluss und der Umsetzung kommen, wird der zweite Tagesordnungspunkt schlagend: „Auflösung und nachfolgende freiwillige Selbstabwicklung der Euram Bank“. Die FMA lässt bei der Euram Bank AG nichts anbrennen. So ein konsequentes Vorgehen habe ich schon lange nicht mehr erlebt.
Ich hatte dir von den Problemen der Euram Bank AG bei der Geldwäsche-Prävention ausführlich (klick hier) berichtet. Ich bin echt gespannt, was hier jetzt weiter passiert.