Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) brummt der Hypo Landesbank für Niederösterreich und Wien AG eine Geldstrafe von 89.460 Euro auf. Konkret habe die Bank ihre Verpflichtung verletzt, angemessene Vorkehrungen zur Kontrolle von persönlichen Geschäften relevanter Personen zu treffen, schreiben die Aufseher. Das ist der Fall, wenn beispielsweise nach einem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens die Protokollierungsmechanismen, die etwa gegen Front Running oder andere marktmissbräuchliche Methoden wirken, nicht ausreichend sind.
Ich hoffe, die Bank lernt daraus – das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Mir fällt auf, dass die FMA zuletzt wieder viele Strafen verhängt. Das ärgert die Betroffenen, freut aber den Fiskus. FMA-Vorstand Helmut (Ettl) hat erst kürzlich bei der Tagung zu Compliance und Geldwäscheprävention in Wien die Null-Toleranzpolitik der FMA bekräftigt. „Wir wollen eine sauberen Finanzplatz Österreich“, betonte Helmut.