Am Mittwoch Abend verabschiedete das Parlament ein Spekulationsverbot für den Bund seine Rechtsträger und die Sozialversicherung. Konkret sind Spekulationen ohne Basiswert fortan verboten. Der von Finanzminister Hans Jörg (Schelling) gewollte Rundumschlag gegen Spekulation war es aber nicht. Denn die Länder behalten weiterhin ihre autonomen Regelungen. Sie bestimmen ihr Vorgehen seit 2013 selbst. Dabei haben gerade die Länder mit Spekulationsskandalen für Furore gesorgt. Ich denke da an den Skandal in Salzburg, die Swap-Verluste von Linz und St. Pölten und die Frankenkredite, bei denen fast jeder Geld in den Sand gesetzt hat. Insgesamt wurden so in den letzten Jahren mehrere Milliarden Euro Steuergelder verzockt. Kärnten und das Burgenland haben übrigens immer noch keine Regelungen erlassen.
Spekulieren beinahe verboten [premium] https://t.co/uJ5tBOKr1e Das Parlament beschließt heute ein Spekulationsverbot für den Bund. Es hat …
— dewipress (@dewipress) March 29, 2017
Über einen kleinen Triumph kann sich Hans Jörg aber doch freuen. Wer sich zukünftig Geld von der Bundesfinanzierungsagentur leiht (wegen des AA-Ratings des Bundes sehr attraktiv) muss sich an die für den Bund geltenden Regelungen halten.