Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat einen Bericht über ihr Whistleblowing-System veröffentlicht. Und siehe da, das früher geächtete „Anschwärzen“ wird salonfähiger. Verglichen mit 2016 nahm die Zahl der Hinweise 2017 mit 208 Hinweisen um 17,5 Prozent zu. Gegenüber 2015 ergab sich sogar ein Plus von 48,6 Prozent.
Beim Thema Whistleblowing muss man allerdings vorsichtig sein. Solche Plattformen eignen sich ausgezeichnet dafür, unliebsame Kollegen oder Vorgesetzte in Bedrängnis zu bringen. Als Anbieter von Whistleblowing-Systemen muss man dementsprechend sorgfältig prüfen, sonst gefährdet man die Reputation von potenziell unschuldigen Personen oder Unternehmen.
Die Daten der FMA zeigen, dass sich die Aufsicht dieser Verantwortung sehr wohl bewusst ist. Von den 208 Hinweisen führten lediglich 54 zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen wie Vor-Ort-Prüfungen. In Folge dessen wurden acht Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und Strafen in Höhe von 154.000 Euro verhängt. Weiters lösten die Hinweise acht Investorenwarnungen und 19 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft aus.