© Österreichische Post AG

DSGVO-Aufreger: Post verkauft Kundendaten

Insider Nº3 / 19 9.1.2019 News

Du hast sicher schon vom jüngsten Datenschutzaufreger der Österreichischen Post AG (Post) gehört. Die Rechercheplattform „Addendum“ fand heraus, dass der heimische Logistiker sein Geld nicht nur mit dem Versand von „Pakerln“, sondern auch mit dem Verkauf von personenbezogenen Daten verdient. Ein Verfahren bei der Datenschutzbehörde ist eingeleitet. Das potenzielle Strafmaß (vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes) ist gewaltig.

Obwohl dieses wohl nicht voll ausgeschöpft wird, hat mir ein mit der Materie vertrauter Insider gesagt, dass die Post, sollte ein Fehlverhalten aufgedeckt werden, mit weit mehr als einer Verwarnung rechnen muss. Das liegt zum einen an der Art der Daten (es werden Informationen zur Parteipräferenz verarbeitet und weitergegeben, diese genießen besonderen rechtlichen Schutz). Zum anderen ist strittig, ob die Datensätze rechtmäßig beschafft wurden. Datenschützer vermuten nämlich, dass die Informationen nicht, wie von der Post behauptet, aus statistischen Schätzungen, sondern auch aus der Auswertung der normalen Briefzustellung stammen.

Die Post ist sich keiner Schuld bewusst. Wird aber, wie ich hier gelesen habe, die gesamte Datei löschen. Laut dem Unternehmen ist die Datensammlung zu Marketingzwecken rechtlich durch die Gewerbeordnung (findest du unter §151 Abs.5/6) abgesichert. Bei der Verarbeitung von besonders geschützten Daten (etwa die Parteipräferenz) verweist §151 allerdings auf das Erfordernis einer (hier nicht vorhandenen) Zustimmung.

Auf Twitter gehen unterdessen die Wogen hoch:

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