Die Bank Gutmann wurde von der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu einer Strafe von 30.000 Euro verdonnert. Der Fall stammt aus dem Jahr 2018, wie mir Gutmann-Vorstand Friedrich (Strasser) sagt. Der Vorwurf: Die Bank habe im Zuge einer Anlageberatung bei der Kosten-Nutzen-Analyse (Kosten und Erwartungshaltung müssen mit Zahlen hinterlegt werden) nicht so informiert, wie von der FMA gewünscht.
„Die FMA hat uns im Zuge einer Prüfung darauf hingewiesen, dass unser Ansatz nicht Mifid-konform formuliert ist und wir haben sofort darauf reagiert. Es gab zu dem Zeitpunkt keinen genauen Gesetzestext, an dem man sich anhalten hätte können“, sagt mir Friedrich.
Die Mifid II-EU-Richtlinie zur Erhöhung des Anlegerschutzes musste ab 2018 angewendet werden. Wie ich das verstehe, war Friedrich sogar dankbar, dass die FMA hier genaue Vorstellungen hatte, wie so etwas auszusehen hat. Von der Strafe (Info dazu kam zwei Jahre später im Juli 2020) war Friedrich deshalb sehr überrascht. 30.000 Euro sind viel Geld für einen Formalfehler. Autsch!