Der Hammer des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist gefallen: Nach Klage des Vereins für Konsumenteninformation hat der OGH 17 Vertragsklauseln der Deniz Bank AG als unzulässig verurteilt (Details findest du hier). Weitere sechs hat der OGH dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung weitergeleitet. Für mich stellt ein derartiger Entscheid ein Armutszeugnis für eine Bank dar.
Wie mir OHG-Hofrat Raimund (Wurzer) erklärt, muss die türkische Bank jetzt innerhalb der nächsten sechs Monate die Klauseln umändern. Darunter fällt zum Beispiel, dass Kunden regelmäßig den Zugangs-PIN zum Online Banking umändern müssen. Auf die Klauseln berufen darf sich die Bank gegen Kunden aber ab sofort nicht mehr.
Der Vorstand der Deniz Bank AG hat den Entscheid des OGH übrigens zur Kenntnis genommen und lässt mir ausrichten, dass die erforderlichen Schritte zur Anpassung der beanstandeten Klauseln bereits gesetzt werden.