Wie ich lese, hat die Finanzmarktaufsicht FMA die Western Union International Bank zu einer Geldstrafe von 50.000 verdonnert. Der Grund sind mangelhafte Informationsblätter zu den Veranlagungsprodukten (wie etwa Investmentfonds oder Derivate) der Bank, die durch die PRIIP-Verordnung (klick hier) und durch das umfangreichere Kundeninformationsdokument (KID) geregelt sind. Ich finde natürlich, dass vor allem Kleinanleger ein Recht darauf haben, ordentlich über Produkte und deren Risiken informiert zu werden. Dass sich ein Anleger so eine PRIIP- und KID-Info wirklich durchliest (und versteht, was damit gemeint ist), bezweifle ich allerdings. 50.000 Euro sind ordentlich viel Geld, das muss eigentlich nicht sein.
© Börsianer