Der geplante Börsenrückzug der BWT AG von der Wiener Börse ist vorerst gescheitert. Das Landesgericht Wels (Urteil ist nicht rechtskräftig) hält ein Delisting ohne gleichzeitiges Barabfindungsangebot für nicht zulässig. Und auch die Enlastung von BWT-Chef Andreas (Weißenbacher) wurde erfolgreich von den Kleinaktionäre angefochten. Andreas, der auch Haupteigentümer der BWT AG ist, wollte das Delisting eigentlich mit einer Fusion mit der nicht notierten Tochtergesellschaft BWT Holding bewerkstelligen. Ich finde Andreas, war von Anfang an in der Causa nicht gut beraten. Bereits die Agrumente für die Entscheidung eines Börsenrückzugs waren meiner Meinung nach falsch.
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