Die BWT AG möchte sich von der Wiener Börse verabschieden und macht dabei von Anfang an keine gute Figur (ich finde man war nicht optimal beraten). Das Delisting der Gesellschaft war bisher an den Kleinaktionären gescheitert. So hatte das Landesgericht Wels mit seinem Urteil vom 11.4.2016 der Klage der Streubesitzaktionäre Folge geleistet. Ein Börsenrückzug ohne gleichzeitiges Barabfindungsangebot sei nicht zulässig, hieß es damals. Jetzt dreht sich die Stimmung, die BWT AG hat nämlich Rückenwind bekommen. Das Oberlandesgericht Linz beurteilt die Verschmelzung, mit deren Eintragung im Firmenbuch es zu einem Delisting der BWT AG käme, nun als rechtskonform durchgeführt. Womit man dem Ziel näher wäre. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
© Erwin Scheriau / EXPA / picturedesk