Die FACC AG muss auf Geheiß der Finanzmarktaufsicht (FMA) ihre Jahres- und Halbjahresabschlüsse aus den Jahren 2015 und 2016 noch einmal überprüfen. Es besteht der Verdacht, dass falsch bilanziert wurde. Die geplante Veröffentlichung des Berichts für das Geschäftsjahr 2016/17 hat der Luftfahrzulieferer von Mitte Mai auf den 13. Juni 2017 verschoben. Das ist verständlich. Fehler in der Rechnungslegung aus der Bilanz vom Vorjahr sollte man nicht in den neuen Jahresabschluss übernehmen. Was mich stutzig macht ist, dass eigentlich die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) für derartige Aufgaben verantwortlich ist. Ich weiß aber, dass die OePR die Prüfung an die FMA abgetreten hat. Laut Paragraph drei des Rechnungslegungs-Kontrollgesetztes ist das dann der Fall, wenn das Unternehmen die Prüfung verweigert oder mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, Zweifel an den Ergebnissen oder der Durchführung bestehen oder öffentliches Interesse an der Richtigkeit der Rechnungslegung besteht.
Die FACC AG kooperiert jetzt erstmal mit der FMA. Es wird Zeit, dass der Konzern endlich zur Ruhe kommt. Ohne Skandale. Die gab es in der Vergangenheit genug.
.@DiePressecom: #FMA nimmt #FACC ins Visier: Fehler in der Bilanz? https://t.co/B2C9econVm
— AHK Österreich (@AHK_Oesterreich) May 12, 2017