Andritz-Chef Wolfgang (Leitner) und seine drei Vorstandskollegen sehen sich zurzeit mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 22 Millionen Euro konfrontiert. Grund dafür: Arbeitsrechtvergehen im Zuge eines Erneuerungsauftrags. Denn dass die Andritz AG den Reparaturauftrag (Schäden nach einer Explosion im Zellstoffwerk Pöls) nicht selbst erledigte, sondern an eine kroatische Montagegesellschaft weitergab, gefiel der Finanzpolizei gar nicht. Diese witterte Verstöße gegen das Arbeitsvertragsanpassungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Ob man die Vorwürfe nun teilt oder nicht, die Berechnung des Strafmaßes ist absolut überzogen. Zurecht legt Wolfgang gegen diese Mehrfachbestrafung Berufung ein. Auch Christian (Knill), Obmann des Fachverbandes für Metalltechnische Industrie, geht gegen die Strafe auf die Barrikaden. Für ihn liegt eine unionsrechtswidrige Auslegung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes vor.
Fachverband springt für Andritz gegen Geldstrafe in Bresche https://t.co/QQmYilNdCh pic.twitter.com/WZLD0kCP5M
— SN aktuell (@salzburg_com) August 8, 2017
Ich sehe das übrigens ähnlich wie die beiden Herren und bin (wie die Bundesregierung schon Anfang 2017 forderte) endlich für eine Abschaffung der Mehrfachbestrafung (Kumulationsprinzip) im Verwaltungsstrafrecht.