© Johannes Zinner

Kein Scherz: FMA streicht umstrittene Verordnung

Insider Nº318 / 17 23.10.2017 News

Mit Ende 2017 will die Finanzmarktaufsicht (FMA) die Emittenten-Compliance-Verordnung (ECV) ersatzlos aufheben. Ja du hast richtig gehört, Regulierungen können auch gestrichen werden. Und bei der seit 2001 geltenden ECV war das dringend nötig. Die zur Informationsflusskontrolle in börsennotierten Unternehmen erlassene Verordnung sorgt nämlich für mittlerweile überflüssigen Verwaltungsaufwand. Denn seit 2016 werden die Themen der ECV ebenfalls durch die EU-Marktmissbrauchsverordnung erfasst. Eine Vielzahl an, durch die ECV bedingten, Aufzeichnungen und einen Jahrestätigkeitsbericht mussten börsennotierte Unternehmen dennoch weiterhin erbringen. Mit der, von Experten lange geforderten, Abschaffung dieser Doppelgleisigkeit ist der FMA ein erster wichtiger Schritt gegen die Überregulierung am Kapitalmarkt gelungen. Ich freue mich sehr, dass die FMA den Handlungsbedarf endlich erkannt hat und Schritte setzt, um das Regulierungsdickicht etwas zu lichten. Ich hoffe, dass ich dir in Zukunft noch von vielen ähnlichen Maßnahmen berichten kann.

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