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S-Immo-HV: Kleinanleger gewinnen überraschend

Exklusiv Insider Nº148 / 18 9.5.2018 News

Die S Immo AG hat auf der Hauptversammlung am 3. Mai 2018 eine Niederlage erlitten. Ihr Antrag, das Höchststimmrecht von 15 Prozent (ich hatte dir vom § 13 Absatz 3 berichtet) ersatzlos zu streichen, erhielt nur eine Mehrheit von 72,86 Prozent. 75 Prozent wären notwendig gewesen. Somit hat weiterhin nicht jede Aktie ein Stimmrecht. Für die Immofinanz AG, die 29,14 Prozent an der S Immo AG hält, ist das natürlich ein ordentlicher Wermutstropfen. Eine Fusion zwischen Immofinanz AG und S Immo AG schließe ich dadurch aus. Vielmehr wird Immofinanz-Vorstandschef Oliver (Schumy) ein Übernahmeangebot legen müssen.

„Wir haben ein langfristiges und strategisches Interesse an der S Immo AG und sehen uns daher in unseren  Zielen mit oder ohne der Aufhebung dieser Bedingung nicht eingeschränkt“,

sagt mir Immofinanz-Sprecherin Bettina (Schragl). Der §13 gilt als umstritten. In erster Linie schützt er den Streubesitz, kann aber für einzelne Aktionäre auch ein Vorteil sein. Bei der Immofinanz AG gibt es übrigens auch eine Sonderregel. Dort ist für Investoren ab Erreichen der 15 Prozent-Grenze (statt bei 30 Prozent) ein Übernahmeangebot zu legen.

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