Du hast sicher mitbekommen, dass die Flughafen Wien AG eine Prüfung durch den Rechnungshof abgelehnt hat. Anders als im Jahr 2009 (Eigentümerverhältnis hat sich seither geändert), als die Prüfer bereits vor der Tür standen, gab es diesmal eine schriftliche Anfrage. Für den Flughafen Wien muss das ein Deja-vu sein, da der Rechnungshof bereits 2017 eine Prüfung der Vienna Airport Technik vornehmen wollte und so wie jetzt (wegen der Ablehnung) beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Entscheidung gestellt hat. 2017 verlor der Rechnungshof (zahlt der Steuerzahler!) und musste der Flughafen Wien AG die Prozesskosten von 2.616 Euro ersetzen. Hier kannst du das Urteil nachlesen.
Der Rechnungshof darf prüfen, wenn eine tatsächliche Beherrschung durch die öffentliche Hand vorliegt, was die Flughafen Wien AG verneint. Wie du weißt, gibt es mit der Stadt Wien und dem Land Niederösterreich (beide je 20 Prozent) zwei staatliche Kernaktionäre, mit dem australischen IFM mit 39,80 Prozent jedoch einen weiteren Großaktionär.
Rein vom Prozentsatz sehe ich persönlich keine tatsächliche Beherrschung. Im Aufsichtsrat sitzen natürlich Vertreter aller großen Kernaktionäre, die auch eine gewisse Macht ausüben. Ich bin gespannt, wie der Verfassungsgerichtshof entscheiden (vielleicht schon im September/Oktober) wird!